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Die juristische Bibliothek
Wir stellen an dieser Stelle interessante Publikationen vor: Bücher, Zeitschriften zur Rechtswissenschaft - mit einem Schwerpunkt Verkehrs-, Strafrecht und Anwaltsrecht. Dabei erlauben wir uns auch, die Bücher zu bewerten: Achten Sie auch auf unseren Newsletter, den Sie hier abonnieren können.
Bücher der Woche
Engelhardt/App
Verwaltungs-
Vollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz
C.H: Beck, 8.
Auflage 2008, 556 Seiten, 64,00 €
3406573142
Aufregung gab es
als zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte die fehlerhafte
Zustellung des Bußgeldbescheides rügten und damit die Unterbrechung der
Verjährung durch die Zustellung eines Bußgeldbescheides in mehreren
Bußgeldverfahren verneinten.
§ 8
Verwaltungszustellungsgesetzes stellt jetzt klar, dass Zustellungsmängel
geheilt werden zu dem Zeitpunkt, in dem das zuzustellende Schriftstück
dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugeht (entspricht § 9 Bayrisches
Verwaltungszustellungsgesetz bzw. § 9 Baden-Württembergisches
Zustellungsgesetz). Dabei lässt sich der Empfang des Bußgeldbescheides
mit jedem zugänglichen Beweismittel nachvollziehen. So reicht
beispielsweise die Einlegung eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid
zum Nachweis des Zuganges des Schriftstückes.
Sobald der Zugang
nachgewiesen ist, gilt das Dokument als ordnungsgemäß zugestellt, auch
wenn Zustellvorschriften verletzt wurden. Auf diese und viele andere
Fragen geht der Kommentar umfassend und praxisnah ein. Im Bereich der
Verwaltungsvollstreckung behandelt der Kommentar auch die Vollstreckung
von Bußgeldbescheiden wegen einer Ordnungswidrigkeit. Dabei wurden auch
die aktuellen Gesetzesänderungen eingearbeitet z.B. das
Verwaltungszustellungsgesetz von Baden-Württemberg oder das
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland Pfalz.
Dieser
Spezialkommentar muss insbesondere nach den letzten Gesetzänderungen
aktuell in jeder Kanzlei vorhanden sein, anderenfalls ist eine
umfassende Beratung der Mandanten auch in Verkehrssachen nicht mehr
möglich. Dies gilt auch für die Vollstreckung von Zwangsgeldern oder die
Beschlagnahme von Führerscheinen.
Roth
Verkehrsrecht
Nomos-Formulare
Nomos, 2. Auflage
2009, 1.100 Seiten, 118,00 € (mit CD-ROM)
3832939311
Der Ansatz der
Autoren ist unfassend: Mit einer Einführung über die Bedeutung des
Verkehrsunfallrechts über den wichtigen Teil des Marketings beginnend
mit einer Corporate Design bis zur Kommunikation mit dem Mandanten wird
auch um das Mandat herum inklusive der Berechnung der Anwaltsgebühren
ein umfassendes Handbuch angeboten.
Auch die
Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung wird vorbereitet auf die
Gefahren, die für den Anwalt dabei entstehen können, gehen die Autoren
jedoch nicht ein.
Wichtig ist das
Buch in der zweiten Auflage auch, weil jetzt die verkehrsrechtlichen
Bezüge zum Arbeitsrecht und zur Tätigkeit der Sachverständigen mit
aufgenommen wurden.
Insgesamt enthält
es Schriftsatz- und Vertragsmuster zu den Bereichen:
·
Verkehrszivilrecht,
Unfallregulierung, Autokauf, Leasing, Reparatur
·
Versicherungsrecht,
·
Arbeitsrecht- und
Sozialversicherungsrecht,
·
Bußgeldrecht,
·
Strafrecht,
·
Verwaltungsrecht,
·
Sachverständigenbeweis im
Rechtsstreit.
Ein Buch, das die
Arbeit des Verkehrsanwalts erleichtert.
Göhler
Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten
C.H. Beck, 15.
Auflage 2009, 1.722 Seiten, 62,00 €
3406584909
Göhler hat mit
seinen Bearbeitungen einen Standard geschaffen, den die derzeitigen
Autoren Gürtler und Seil halten. Damit bleibt der regelmäßig
erscheinende Kommentar ein wichtiges Handwerkzeug für alle Praktiker: So
wurde mit der 15. Auflage das Buch nicht nur auf den aktuellen Stand der
Rechtsprechung gebracht, es wurden auch zahlreiche neue Gesetze, wie das
zweite Justizmodernisierungsgesetz, das 41. Strafrechtsänderungsgesetz,
das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz eingearbeitet, auch die
neue Rechtsprechung zur Gefahr in Verzug ist berücksichtigt. Damit kommt
weiter kein Anwalt ohne dieses wichtige Buch aus.
Der Kommentar ist
übersichtlich und praxisbezogen, in der Auswertung der Rechtsprechung
unfassend und konzentriert sich an vielen Stellen auf die wesentlichen
Fragen des Verkehrsrechts.
Hartung/Römermann
Berufs- und
Fachanwaltsordnung
C.H. Beck, 4.
Auflage 2008, 1.263 Seiten, 128,00 €
3406569099
Darf der Anwalt
lügen, darf der Anwalt andere verbal angreifen? Das in § 43a BRAO
statuierte Wahrheitsgebot gilt gegenüber jedermann – nicht nur gegenüber
einem Gericht.
Das Verbot der Lüge
beinhaltet jedoch nicht die Verpflichtung, unklare Sachverhalte oder
zweifelhafte Informationen des Mandanten aufzuklären. Der Anwalt darf
den Angaben seines Mandanten vertrauen.
Dagegen nicht
berufswidrig ist die leichtfertige unwahre Tatsachenbehauptung oder das
Schweigen auf bestimmte Unklarheiten. Erfasst von dem Verbot der Lüge
wird auch die sogenannte Notlüge und der Anwalt darf selbst dann nicht
lügen, wenn dem Mandanten damit Rechtsnachteile erspart bleiben sollen.
Das Verbot der Lüge gilt auch in eigener Sache, so wenn der Anwalt einem
Strafprozess oder einem berufsrechtlichen Verfahren ausgesetzt ist.
Für
Verkehrsrechtler besonders bedeutsam die Kommentierung (Rn. 77) zu § 3
Berufsordnung: Wie sieht es aus mit einer Aktenkopie für die gegnerische
Haftpflichtversicherung? Nach Auffassung der Autoren ist dies ein
Tätigwerden für widerstreitende Interessen. Die Beschleunigung der
Schadenregulierung bezeichnen sie als Scheinargument. Notwenig ist auf
jeden Fall die Zustimmung des Mandanten und nach Auffassung der Autoren
eine Übersendung des Strafaktenauszuges ohne Berechung.
Allein diese
kleinen Beispiele zeigen, wie kompliziert und komplex Fragen des
Berufsrechts sind und jeder Anwalt ist gut beraten, sich mit der hierzu
notwendigen Literatur auszustatten. Der Kommentar von Hartung und
Römermann ist dabei ein gutes Rustzeug. Dies gilt auch für eventuelle
Fragen hinsichtlich der Fachanwaltsordnung und der Probleme, die hierbei
immer wieder beobachtet werden.
Gerold/Schmidt
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
C.H. Beck, 18.
Auflage 2008, 1.783 Seiten, 98,00 €
3406574025
Was schreiben die
Autoren zur Akteneinsicht für die gegnerische Unfallversicherung?
Unter Gesetze Nr.
10 wird auf die Vereinbarung des DAV mit dem HUK-Verband verwiesen.
Kommentiert wird dies mit der Bemerkung, dass danach nur noch für
Altfälle abgerechnet werden könne, ansonsten die Gebühr nach VV 2300
anfällt. Dies ist die Geschäftsgebühr, die in der Regel auf 1,3
beschränkt ist. Gerade auch für die Unfallregulierung zeigt das Buch
sehr deutlich auf, nach welchen Kriterien die Gebühren bemessen werden,
wann die Gebühr VV 2300 anfällt oder wann sie nur nach dem 3. Abschnitt
berechnet werden, weil bereits ein Klagauftrag erteilt wird.
Die Neuauflage des
Buches bietet damit alle Änderungen des Gesetzes infolge des
Rechtsdienstleistungsgesetzes sowie des zweiten
Justizmodernisierungsgesetzes. Es bringt insgesamt auch das Buch auf den
aktuellen Stand der Rechtsprechung und ist damit notwendiger Bestandteil
in den Anwaltskanzleien.
Schwintowski
u.a.
Praxiskommentar
zum Versicherungsvertragsrecht
ZAP Verlag 2008,
2.140 Seiten inkl. CD-ROM, 128,00 €
3896552754
Die Autoren haben
einen umfassenden Kommentar zu dem neuen Versicherungsvertragsgesetz
vorgelegt. Das Buch ist konkret auf die Bedürfnisse der Praxis
zugeschnitten ist. Hilfreich ist dabei auch die CD-ROM, die mehr als 300
Gesetze und ca. 40.000 Entscheidungen zum Versicherungsrecht anbietet,
unter anderem zahlreiche Varianten der Versicherungsvertragsbedingungen.
Im Mittelpunkt der
Kommentierung steht die Einführung umfangreicher Informations- und
Beratungspflichten der Versicherer sowie die Einführung eines
einheitlichen Widerrufsrechts und insbesondere natürlich die
Kommentierung zu den Verletzungen der Obliegenheiten des
Versicherungsnehmers und ihre Folgen.
Der Verlag hat
damit ein wichtiges Werk für die anwaltliche Praxis veröffentlicht.
Kleine-Cosack
Bundesrechtsanwaltsordnung
mit Berufs- und
Fachanwaltsordnung
C. H. Beck, 5.
Auflage 2008, 773 Seiten, 70 €
3406562181
Das Berufsrecht ist
das in vielen Bereichen für den Anwalt übergeordnet geltendes Recht, mit
dem er sich allerdings nicht gerne befasst. Nur wenige Anwälte haben
sich auf dieses Spezialgebiet konzentriert, die meisten dieser
Spezialisten sind bei den Anwaltskammern angestellt oder bei den
Anwaltsgerichten tätig.
Für den auf anderen
Rechtsgebieten tätigen Anwalt ist daher eine schnelle und praxisnahe
Orientierung wichtig. Dabei rühmt sich der Autor im Vorwort, selbst für
zahlreiche wegweisende Entscheidungen beim Bundesverfassungsgericht und
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesorgt zu haben, wobei
von besonderer Bedeutung sei, dass diese Gerichte jeweils der Auffassung
des Autors gefolgt sind.
In der Neuauflage
wurden insbesondere aufgearbeitet der Wegfall des Zweigstellenverbots,
die Neuregelung des Zulassungsverfahrens sowie die Änderungen der
Fachanwaltsordnung. Eingearbeitet sind auch die Bestimmungen des
Rechtsdienstleistungsgesetzes sowie die Neuregelung zu den
Erfolgshonoraren.
Schrameyer
Kanzleibesteuerung kompakt
Anwaltverlag, 1.
Auflage, 2008, 320 Seiten
3824009676
Beworben wird der
Band mit dem Slogan „Schlagen Sie dem Fiskus ein Schnippchen!“ – etwas
arg plakativ für eine Grundinformation, die jeder Anwalt benötigt:
Wie muss ich in
meiner Kanzlei Steuerfragen organisieren, welche Pflichten habe ich,
welche Vorsorge muss ich treffen?
Das Buch ist also
kein Steuersparmodell, sondern eine Information für den freiberuflich
tätigen Anwalt, den angestellten Anwalt zu steuerlichen Fragen. Will der
Anwalt seine Steuern optimieren, seine Steuerlast mindern, sollte er
andere Werke oder einen Steuerberater beiziehen. Dies erscheint sinnvoll
und notwendig. Aber auch ein Steuerberater kann natürlich nur reagieren,
wenn die Grundlagen in Ordnung sind. Der Mandant, der mit einem
Schuhkarton von ungeordneten Belegen zum Beratungsgespräch kommt, ist
nicht nur ein Horror für den Steuerberater und seine Mitarbeiter,
sondern sollte gleich einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten
Verteidiger mitbringen.
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