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Klaus
Weber,
Betäubungsmittelgesetz
Beck,
2. Aufl. 2003 1716 Seiten, 65,00 €
Bücher des Beck-Verlages
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Dieser BtMG-Kommentar hat sich schnell als Arbeitsmittel für
die Praxis durchgesetzt. Das Werk zeichnet sich aus durch eine präzise und
besonders übersichtliche Erläuterung des Betäubungsmittelgesetzes sowie der
praxisrelevanten einschlägigen Verordnungen zum BtMG, nämlich der Außenhandels-,
Binnenhandels-, Verschreibungs- und Kostenverordnung. Der Anhangteil enthält,
komplett oder in Auszügen, die Texte weiterer wichtiger Gesetze, Richtlinien
und Übereinkommen, wie z.B.: das Suchtstoffübereinkommen von 1988, das
Grundstoffüberwachungsgesetz, die Leitlinien der Bundesärztekammer zur
Substitutionstherapie Opiatabhängiger sowie die BUB-Richtlinien. Gute Gründe
sprechen für "den Weber":
- besonders
hohe Übersichtlichkeit
- Vorrang
der Erläuterungen der geltenden Rechtslage gegenüber rechtspolitischen
Darstellungen
- Orientierung
an der Rechtsprechung, vornehmlich der des Bundesgerichtshofs.
Die 2. Auflage berücksichtigt die jüngsten Änderungsverordnungen
zum BtMG, nämlich die 12.–17. BtMÄndV und das Gesetz zur Änderung des
Grundstoffüberwachungsgesetzes vom 26.6.2002 erfasst die Modifizierungen der
BtM-Außenhandelsverordnung, zuletzt geändert durch VO vom 19.6.2001
BtM-Verschreibungsverordnung, zuletzt geändert durch VO vom 19.6.2001.
Praktisch unentbehrlich für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte,
Sachverständige sowie für alle, die mit Fragen des Betäubungsmittelrechts
befasst sind.
Der Autor
Klaus Weber ist Präsident des Landgerichts Traunstein. Seine Erfahrungen aus
langjähriger Tätigkeit als Ministerialbeamter, Abteilungsleiter und Leiter
einer Staatsanwaltschaft, die schwerpunktmäßig mit Betäubungsmittelsachen
befasst ist, gehen in vollem Umfang in diesen Kommentar ein.
Körner
Betäubungsmittelgesetz
C.H. Beck, 6.
Auflage 2007, 2.372 Seiten, 110,00 €
3406463118
Das Standardwerk
von Körner nach mehreren Jahren endlich wieder in neuer Auflage – und
hinkt aber auch gleich dem Gesetzgeber/Verordnungsgeber hinterher: die
Neuerungen in der Anlage zu § 24a StVG konnten in dieser Bearbeitung
noch nicht berücksichtigt werden. Gleichwohl ist der „Körner“ eines der
Werke, auf die kein Anwalt, selbst wenn er nur am Rande mit Strafrecht
zu tun hat, verzichten kann. Dies gilt auch für den Verkehrsanwalt.
Drei wichtige Kapitel des Buches sind für den Verkehrsrechtler
unverzichtbar: Anhang C4 die Drogen und der Verkehr, Anhang C5 die
chemischen Untersuchungen von BtM und Körperflüssigkeiten sowie die
Fragen der molekulargenetischen Körperzellenuntersuchung (C6).
Unverzichtbar ist
auch die Kenntnis der Ausführungen Körners zu Fragen der relativen
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum. Aufgearbeitet ist
selbstverständlich die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB bei „Zusammenhangtaten“
sowie zu den Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis des
Beifahrers bei Straftaten.
Hilfreich für die
praktische Arbeit ist dabei der umfangreiche und vollständige Nachweis
von Gerichtsentscheidungen. Dabei macht den besonderen Wert des Buches
aus, dass Körner auch scheinbare Nebenfragen anspricht – für den
Umstand, dass zum Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit in der
Hauptverhandlung regelmäßig ein Sachverständigengutachten notwendig ist
(Rn 80 zu Anhang C4). Interessant und lehrreich sind auch die
Ausführungen in dem Buch zu den einzelnen Drogen und deren Wirkung. Wenn
auch Cannabis weitgehend bekannt ist, wird dies bei Khat schon
schwieriger und die Unterscheidungsform zwischen ICE und CRYSTAL gehört
sicherlich nicht zum Allgemeinwissen im Verkehrsrecht.
Umfassend und
vollständig ist natürlich die Kommentierung zum Kernstrafrecht der
Betäubungsmittel, den §§ 29, 29a, 30 und 30a BtMG. Alle Varianten, alle
Verteidigungsansätze, alle Fußangeln und eine große, aber noch
verarbeitbare Menge Fundstellen werden den forensisch tätigen Juristen
zur Verfügung gestellt.
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