|










| |
________________________________
Wolfgang Ferner
Strafzumessung in der anwaltlichen Praxis
1. Auflage 2003 250 Seiten ISBN 3-8240-0577-8 Anwaltspraxis 44.00 €
Entscheidung des Reichsgerichts
in Strafsachen 1880 – 1944 (RGSt)
Archiv-DVD
deGruyter, Berlin. 77 Bände, 36.000 Seiten, 968 €
Die Rechtsprechung des Reichsgerichtshofes in Strafsachen von 1880 – 1944
oder von der Pockenseuche (Urteil des 2. Strafsenats vom 21.10.1897 REP
26/79) bis zur Feststellung, das eine deutsche Frau sich des Umgangs mit
Kriegsgefangenen durch Unterlassen strafbar macht, wenn sich die Täterin
darauf beschränkt, sich die Annäherung des Kriegsgefangenen gefallen zu
lassen, ohne ihn in seine Schranken zurückzuweisen (1. Strafsenat, Urteil
vom 04.01.1944 1 D 364/43). Entschieden hat das Reichsgericht auch, wann und
gegen wen § 1 Tarnungsverordnung anwendbar ist, wenn der jüdischen Charakter
einer Aktiengesellschaft verschleiert, deren Geschäftsbetrieb in der
Verwaltung gesellschaftseigene Hausgrundstücke besteht, verschleiert wird
(2. Strafsenat, Urteil vom 13.01.1944, 2 D 225/43).
Das Produkt ist nicht nur ein Lehrstück juristischer Literatur, auch heutige
Juristen sollten sich der politischen Tendenzen der Gerichte, insbesondere
der Strafgerichte, klar machen. Auch das Reichsgericht empfand sich nicht
als Speerspitze der Regierung, das Reichsgericht hat sich entsprechend dem
eigenen Bewusstsein nur um geltendes Recht gekümmert – mit der Konsequenz,
dass kein Richter des Reichsgerichts im demokratischen Folgestaat der
Bundesrepublik Deutschland verurteilt wurde.
Die Auseinandersetzung mit diesem Teil der Justizgeschichte wird erleichtert
und zu einem günstigen Preis erleichtert durch dieses technisch
hervorragende Produkt. Die Wiedergabe der Entscheidungen erfolgt im
PDF-Format. Ohne Studium der Anleitung fällt es jedermann leicht, die DVD zu
installieren und das Programm zu bedienen. Die Recherchemöglichkeiten sind
sehr gut, die Dokumente können ohne Probleme ausgedruckt werde.
Platz sparend und leicht zugänglich ist damit die gesamte Rechtsprechung des
Reichsgericht in Strafsachen: Die Archiv DVD enthält sämtliche
Entscheidungen im Volltext. Der Zugriff auf die einzelnen Entscheidungen
kann dabei über dem Band, das Datum, das Aktenzeichen oder über Stichworte
erfolgen. Diese ermöglichen diese im PDF üblichen Übersichten. Der Zugang zu
dem Programm ist einfach, die Hilfe, die geboten wird, ist umfassend. Das
Werk wird zu einem sehr vernünftigen Preis angeboten, sodass jede Kanzlei,
die etwas aus sich hält, die DVD erwerben sollte.
Roxin
Täterschaft und Tatherrschaft
deGruyter, 8. Auflage, 2006, 820 Seiten,
84,00 €
Roxins ist ein Klassiker der neuen
juristischen Literatur und eine der einflussreichsten Monographien.
Roxins Konzeption der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme hat im
Wesentlichen auch die Neufassung des Allgemeinen Teils des
Strafgesetzbuches, so wie er am 01.01.1975 in Kraft getreten ist,
beeinflusst: Gesetz wurde die von Roxin entwickelte Tatherrschaftslehre.
Die Gesetzesänderung, die nach den
beiden ersten Auflagen in Kraft getreten ist, haben Roxin in der 8.
Auflage veranlasst, einen Schlussteil 2006 anzufügen: „Zum neuesten
Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme, der immerhin ca. 220
Seiten umfasst. Eine vorläufige Analyse der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes zeigt für Roxin, dass der BGH eine zunehmende
Abwendung von einer rein subjektiven, allein auf den Täterwillen
abstellenden Unterscheidung annimmt – damit auch in den weit
gegliederten Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts der
Tatherrschaftslehre von Roxin gerade auch in den Bereichen der
Betäubungsmitteleinfuhr akzeptiert. Gerade hierbei ist es hilfreich noch
einmal auf die Grundlagen der Tatherrschaftslehre, von Roxin ausführlich
dargestellt zurückgreifen zu können. Schwieriger und weniger ausgereift
ist dies bei den „eigenhändigen“ Delikten, wobei der Schwerpunkt der
früheren eigenhändigen Delikte (Homosexualität und Ehebruch) in der
Zwischenzeit straffrei gestellt ist. Roxin spricht bei den Verbleibenden
auch gerne von den höchstpersönlichen Pflichtdelikten, etwa § 323a StGB
oder § 316 StGB. Strafgrund laut Jakobs
sei nicht die Gefährlichkeit einer Enthemmung, sondern „die Preisgabe
der Möglichkeit, den Konflikt, den die Tat im Rausch darstellt, durch
Zurechnung zu erledigen. Die Pflicht die Zurechenbarkeit nicht zu
vernichten, trifft nur den jeweiligen Adressaten der Zurechnung und ist
somit eine Sonderpflicht.“ Gerade der Schlussteil macht dieses Buch in
der strafrechtlichen Diskussion und auch in der Praxis unverzichtbar.
Die gesamte Rechtsprechung, soweit sie von praktischer Relevanz wird,
wird in diesem Buch aufgearbeitet. Mängel eines Urteils aufzuspüren wird
gerade in den schwierigen Bereichen der Abgrenzung des § 25f StGB zu
einer wahren Fundgrube.
Franke/Wienroeder
Betäubungsmittelgesetz
C. F. Müller, 3. Auflage 2008, 710
Seiten 75,00 €
3811443534
Verteidigung in
Betäubungsmittelverfahren ist einer der wichtigsten Bereiche engagierter
Strafverteidigung. Ein Großteil der Strafprozesse wird um Drogendelikte
geführt, was zu einer nahezu unüberschaubaren Judikatur im Bereich des
materiellen Strafrechts und des Prozessrechts geführt hat.
Detailkenntnisse sind zur Vorbereitung der Verteidigung ebenso wichtig
wie die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen.
Die Autoren haben sich daher zum Ziel
gesetzt, mit ihrem Buch einen kompakten Kommentar, der den schnellen
Einstieg in die BGH Rechtsprechung ermöglicht, zu veröffentlichen.
Genau über diese Rechtsprechung des BGH
informieren die Autoren präzise und zusammenfassend, so dass eine
schnelle und sichere Information für den Verteidiger möglich wird.
Deutlich wird dies an der Diskussion der Rechtsprechung zum
„Handeltreiben des Kuriers“. Hatte sich in der Vergangenheit eine
äußerst extensive und wenig differenzierte Rechtsprechung entwickelt,
die auch in der einfachen Einfuhr von Betäubungsmittel zugleich als
Handeltreiben gewertet hat, so änderte sich diese Rechtsprechung in den
letzten Jahren drastisch: siehe hierzu BGH NJW 2007, 1220; BGH NStZ-RR
2001, 148; BGH NJW 2007, 2274 und nicht zuletzt BGHSt 50, 252.
Die Autoren verzichten ausdrücklich auf
eine weitere Diskussion der Bewertung der Kuriertätigkeit und stellen
fest, dass eine mögliche Unterbewertung von Vorgängen und Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Einfuhr von Drogen zwar möglicherweise noch von
wissenschaftlichem Interesse sein können, auf die Rechtspraxis habe
diese Diskussion (jedenfalls derzeit) keinen Einfluss mehr. Es bleibt
daher dabei, dass auch bei einem Kurier Mittäterschaft zum Handeltreiben
nur noch angenommen wird, wenn er einen Einfluss auch auf den Vertrieb
nach Ablieferung der Drogen im Inland hat.
Konsequent und notwendig ist im Rahmen
eines Kommentar zur Betäubungsmittelstrafrecht, der sich unter anderem
an Rechtsanwälte und Richter wendet, eine Auseinandersetzung mit einigen
Aspekten des Strafprozesses. Dies sind insbesondere Fragen der
Beweiswürdigung, der Beweiserhebungs- und der Beweisverwertungsverbote,
die Diskussion um „gesperrte Beweismittel“ sowie der Einsatz von
verdeckten Ermittlern.
Daneben werden auch Probleme der
Strafzumessung sowie die neuere Rechtsprechung zur Frage der Entziehung
der Fahrerlaubnis erörtert. Dies alles macht das Buch zu einem
praxistauglichen Kommentar, der empfehlenswert ist.
Peter
Das Einmaleins
der Hauptverhandlung
Deutscher
Anwaltverlag 2008, 350 Seiten, 39 €
3824009770
Der Autor gibt
einen systematischen Überblick über die anwaltliche Arbeit in der
Hauptverhandlung und die Aktionsmöglichkeiten des Verteidigers. Dies
beginnt bei der Vorbereitung in der Zusammenarbeit mit dem Mandanten,
reicht von Problemen bei der Terminierung und der Bestellung zum
Pflichtverteidiger über Beweisfragen und Anträge sowie dem Umgang mit
Zeugen. Angereichert wird der Band mit zahlreichen Formularen, sodass er
hervorragend für den Anfänger bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung
genutzt werden kann.
Klemke/Elbs
Einführung in
die Praxis der Strafverteidigung
C.F. Müller, 2007,
408 Seiten, 34,00 €
Eine gründliche
Vorbereitung und Organisation ist für effektive Verteidigung von
Bedeutung. Die Schriftenreihe „Praxis der Strafverteidigung“ aus dem C.F.
Müller Verlag, bietet seit vielen Jahren hierfür Grundlagen, allgemeine
Übersichten und Spezialliteratur. Die Autoren dieses Bandes richten sich
insbesondere an Einsteiger und Anwälte, die nur gelegentlich in
Strafsachen verteidigen. Sie stellen daher einige wesentlichen
Grundlagen der strafrechtlichen Verteidigung dar, ausgehen von den
Aufgaben des Verteidigers, die in erster Linie auch
Informationsbeschaffung und Umgang mit dem Mandaten bestehen. Im
Weiteren durchlaufen die Autoren die einzelnen Stationen einer
Strafverteidigung und schildert zahlreiche problematische Situationen,
mit denen sich ein Verteidiger auseinandersetzen muss. Erfolgreich kann
die Arbeit mit dem Buch auch für den Anfänger sein, da durch zahlreiche
Muster und Formulierungshilfen der junge Anwalt systematisch durch das
Minenfeld einer Strafverteidigung geführt wird.
Volckart
u.a.
Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug
C.F. Müller, 4. neu
bearbeitete Auflage 2008, 317 Seiten, 42,00 €
Bereits seit vielen
Jahren bemühte sich Richter am OLG Volckart Anwälte und Strafverteidiger
für eine Verteidigung in der Strafvollstreckung zu begeistern.
Unermüdlich veröffentlichte er zu diesem Thema, sein Buch zur
„Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug“ und das in einem anderen
erschienene Werk zum „Maßregelvollzug“ setzen Standards, die in anderen
Werken zu diesem Thema nicht erreicht wurden.
Auch heute noch ist
dieses Buch ein wichtiger Bestandteil einer jeden Strafrechtsbibliothek.
Es ist das besondere Anliegen der Autoren klar zu machen, dass
Strafverteidigung, der Kampf für die Rechte und Interessen des
Mandanten, nicht mit der Rechtskraft eines Urteils endet. Für den
betroffenen Mandanten fangen die Probleme in dieser Situation oft erst
an. Die Autoren diskutieren und beschreiben alle denkbaren Situationen:
nicht nur die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nebst
Ersatzfreiheitsstrafe mit den damit verbundenen Problemen.
Selbstverständlich behandeln sie auch die Nebenstrafe Fahrverbot! Dieses
Buch bietet mit seinen zahlreichen Hinweisen Anleitungen eine große
Hilfe bei jeder Verteidigung. Es ist absolut unvorstellbar, dass ein
Verteidiger seinen Aufgaben gerecht wird, ohne alle Tipps aus diesem
Buch zu kennen.
Janssen
Gewinnabschöpfung im Strafverfahren
C. F. Müller, 2008,
159 Seiten, 39,00 €
Die Regelungen der
§§ 111 ff. StPO sind kompliziert und unübersichtlich, von Betroffenen
jedoch oft von überragender Bedeutung. Als Strafverteidiger eigennützig
gedacht: Zum Einen sind sie eine Quelle neuer Verdienstmöglichkeiten,
zum Anderen aber auch Grundlage für ein erhebliches Haftungsrisiko.
Bei
Gewinnabschöpfung in Strafverfahren (und Bußgeldverfahren) sind Gerichte
und Staatsanwaltschaften noch in manchen Bereichen zurückhaltend –
erkennbar ist aber, dass sie von Verwaltung und Ministerien sowie vom
Gesetzgeber angehalten werden, in die Vermögenssituation von
Beschuldigten und Verurteilten einzugreifen. Gerade die Vorbereitung von
Verfall und Einziehung im Strafverfahren führen bereits im
Ermittlungsverfahren möglicherweise zu ganz erheblichen Eingriffen in
die Grundrechte von Beschuldigten. Oft wird die gesamte wirtschaftliche
Beweglichkeit eines Beschuldigten oder gar des hinter ihm stehenden
Unternehmens betroffen. Schnelles und sicheres Handeln des Verteidigers
ist daher notwendig.
Janssen hat in
seinem Buch daher ausführlich die materiell rechtlichen Grundlagen
diskutiert und die Verteidigungsmöglichkeiten eines engagierten
Strafverteidigers dargestellt. Für die Praxis ist das Buch eine große
Hilfe.
Ulsenheimer
Arztstrafrecht
in der Praxis
C.F. Müller 2008,
4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
724 S., 72 €
3811436104
Strafrechtliche
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen
Heilberufes sind so vielfältig, dass eine zusammenfassende Darstellung
auf breites Interesse trifft. Bedeutet doch die Tätigkeit als Arzt die
permanente Berührung mit strafrechtlich geschützten Rechtsgütern und die
Gefahr, bei Komplikationen oder möglichen persönlichen Fehlleistungen
nicht nur mit Schadensersatzforderungen, sondern auch mit
strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Dies ist Ausfluss
einer starken Verrechtlichung der Medizin – ein Rad, das wohl nicht
zurück gedreht werden kann. Umso größer wird der Bereich, in dem ein
Arzt Beratungsbedarf im Hinblick auf sein Verhalten bei einer
strafrechtlichen Konfrontation hat – das klassische Gebiet des
Strafverteidigers. Da die üblichen Kenntnisse eines Strafrechtlers unter
Umständen nicht ausreichen, um hier umfassend zu beraten, ist jeder
Verteidiger, der auf dem Gebiet des Arztstrafrechts tätig sein will, gut
beraten, das Buch von Ulsenheimer zur Grundlage seiner Tätigkeit zu
machen.
Denn der Autor –
selbst Rechtsanwalt in München mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht und
Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilias-Universität München und seit
vielen Jahren anerkannter und viel beachteter Referent im Medizinrecht –
legt mit der Neuauflage seines Praxishandbuchs eine nochmals erweiterte,
aber nach wie vor praxisgerechte Grundlage für anwaltliche Beratung von
Ärzten vor. Sein Ziel, auch für Ärzte zu schreiben, behält er trotz der
deutlichen Ausrichtung auf den Strafverteidiger im Auge – dieser ist
aber sicherlich der Hauptadressat des Buches.
Die Neuauflage
beschäftigt sich zusätzlich zum bisherigen, bereits ansehnlichen Umfang
des Handbuchs mit der Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht des Arztes
in unterschiedlichen Konstellationen, mit den Problemen der
Arbeitsteilung in Heilberufen und des Auswirkungen von
Organisationsdefiziten sowie der Untreue durch den Vertragsarzt. Die
Darstellung der Probleme der Präimplantationsdiagnostik und der
Sterbehilfe – letzteres ein klassisches strafrechtliches Thema – sind
komplett überarbeitet und neu dargestellt.
Die mit diesen
Themen einhergehende Konzentration auf materiellrechtliche Probleme wird
passend ergänzt durch strafprozessuale Ausführungen, denen ein wichtiges
Credo vorangestellt ist: Der mit einem strafrechtlichen Vorwurf
konfrontierte Arzt sollte sich so rasch wie möglich mit einem
kompetenten Strafverteidiger in Verbindung setzen, um nicht am Anfang
des Verfahrens entscheidende taktische Fehler zu machen. Eine Tatsache,
die jedem Strafverteidiger geläufig ist, und von der man hoffen kann,
dass sie von möglichst vielen Medizinern gelesen und beherzigt wird.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang aber auch die
taktische Vorgehensweise, die der Autor vorschlägt. So empfiehlt er –
selbstverständlich nach entsprechender anwaltlicher Beratung – in der
Regel eine Erklärung des Arztes zur Sache zu erarbeiten, um auf diese
Weise das Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig zu beeinflussen.
Hinter dieser Empfehlung steht der richtige Gedanke, dass der Arzt die
Gelegenheit ergreifen muss, als medizinischer Spezialist dem in der
Regel nicht besonders medizinisch gebildeten Staatsanwalt zu erklären,
weshalb er sich in der konkreten Situation zu einer bestimmten
Verhaltensweise entschieden hat. Solche Gründe sind insbesondere im
medizinischen Bereich nicht so allgemein ersichtlich, als dass man sich
darauf verlassen dürfte, der ermittelnde Staatsanwalt werde es erkennen
und die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
Um in diesem frühen
Stadium vorausschauend die richtige Beratungsempfehlung zu geben, tut
der Strafverteidiger gut daran, das Handbuch von Ulsenheimer zu Rate zu
ziehen, das über die unbestreitbare inhaltliche Qualität hinaus auch
hervorragend lesbar geschrieben ist. Eine unbedingte Empfehlung für den
medizinstrafrechtlich ausgerichteten Strafverteidiger!
Dr. Oliver
Brinkmann
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Achenbach/Ransiek
Handbuch Wirtschaftsstrafrecht,
C.F. Müller, 2 Auflage 2008, 1.303
Seiten, 138,00 €
Die Sensibilität
der Justiz, nicht zuletzt unter einem gewissen öffentlichen Druck
seitens der Bevölkerung und der Medien, ist für Probleme des
Wirtschaftsstrafrechts deutlich gestiegen. Dies kann man auch den
Statistiken entnehmen: von etwa 6,3 Mio. registrierten Straftaten (2006)
wurden jetzt nach der polizeilichen Kriminalstatistik ca. 100.000 der
Wirtschaftskriminalität zugerechnet, was einen Anstieg um mehr als 7 %
gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Dies zeigt zugleich, dass eine
Spezialisierung auf Wirtschaftsstrafrecht – oder gar auf spezielle
Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts für Strafverteidiger sinnvoll und
notwendig ist: das Spektrum dieses Fachgebietes, das auch in diesem Buch
abgebildet wird, reicht von Korruption, Wettbewerbsstraftaten über
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, das
Kriegswaffenkontrollgesetz, Datendelikten, Urheberstrafrecht,
Markenstrafrecht und Umweltverstößen zu den eher klassischen Bereichen
wie Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten und den Bilanzdelikten.
Das Handbuch
orientiert sich an dieser Deliktseinteilung und arbeitet umfassend das
materielle Strafrecht praxistauglich auf. Dabei streift es auch Fragen
von Sanktionen gegen Unternehmungen, Maßnahmen, die nach bundesdeutschem
Recht noch nicht sehr ausgeprägt sind, in der der Tendenz aber durch
internationale Einflüsse in Zukunft verstärkt problematisiert werden.
Neu in der zweiten
Auflage haben die Herausgeber einen Beitrag über „Private Ermittlungen“
aufgenommen. Die Autoren dieses Beitrages befassen sich mit den
Möglichkeiten und Grenzen solcher Ermittlungsmaßnahmen, die zum Beispiel
in der internen Aufklärung eines Geschädigten Unternehmens durch eigene
Mitarbeiter bestehen können. Auch diese Bereiche eröffnet
Beratungsmöglichkeiten im Rahmen der Prävention für Anwaltskanzleien,
die Zugang zu den Führungsebenen von Unternehmungen haben. Ein
interessantes Gebiet, das seitens der Anwaltschaft noch nicht in
größerem Umfange erarbeitet wurde.
Dölling/Duttke/Rössner
(Jrsg.)
Gesamtes
Strafrecht
StGB | StPO |
Nebengesetze
Nomos, 1. Auflage,
2008, 3290 Seiten, 118 Euro
Der Verlag bietet –
zu einem unschlagbaren Preis – einen vollständigen Kommentar des StGB
sowie der StPO mit GVG an: Darüber hinaus beinhaltet das Werk aber auch
noch eine Kommentierung des JGG, des OWiG und einiger wichtiger
Vorschriften des Nebenstrafrechts (StVG, Vereinsgesetz,
Versammlungsgesetz, Abgabenordnung u. a.).
Die Kommentierung
ist praxisorientiert – dies erkennt der nutzer bereits an der sachlichen
Sprache der Autoren, denen es erkennbar um praxisgerechte Lösungen der
auftretenden Probleme geht. Es werden sämtliche Probleme des Strafrechts
erarbeitet, wobei die wesentlichen Fragen des Nebenstrafrechts, des
Ordnungswidrigkeitenrechts in die Kommentierung des StGB beziehungsweise
an passender Stelle der StPO integriert sind.
Beispielsweise ist
§ 34 StVO im Zusammenhang mit § 142 StGB kommentiert, was naheliegt.
Dabei stellt der Autor (Pflieger) klar, dass die erweiterten Pflichten
nach § 34 („jeder Beteiligte hat anderen am Unfallort anwesenden
Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war
und auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben, sowie
ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen
Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen“) nicht zu den
strafbewehrten Pflichten des § 142 StGB zählen.
Man merkt den
Kommentierungen des Buches an, dass sie für die direkte Nutzanwendung
der forensisch tätigen Juristen gedacht sind. In diesem Sinne ist es ein
Werk mit hohem Nutzen für Anwälte, Staatsanwälte und Richter – die
umfassenden Hinweise auf weiterführende Literatur ermöglichen auch eine
wissenschaftlich vertiefte Erarbeitung der strafrechtlichen
Fragestellungen..
Wolfgang Ferner ,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Deckers
Strafverteidigung
Berliner
Wissenschaftsverlag 2005, 151 Seiten, 20 €
3830510683
Auch dieser
preiswerte Band der Schriftenreihe ,,juristische Weiterbildung’’
ermöglicht einen knappen Einstieg in das Problem der Strafverteidigung,
insbesondere hier Organisation des Mandates und Handeln des Verteidigers
vor Gericht.
Dabei gelingt es
Deckers auf den wenigen Seiten seines Bandes zahlreiche Probleme- mit
der Möglichkeit der eigenen Fortbildung anzusprechen um so eine
engagierte Verteidigung im Ansatz zu ermöglichen.
Diese Bände der
,,juristischen Weiterbildung’’, Begleitbücher der DAV-
Anwaltsausbildung’’, sind ein Gewinn für junge Anwälte und
Berufsanfänger.
Leitner/
Michalke
Strafprozessuale
Zwangsmaßnahme
C.H. Beck, 2007,
217 Seiten, 36,90 €
340653855X
Bereits im
Ermittlungsverfahren sind die prozessualen Zwangsmaßnahmen, für
Betroffene und Beschuldigte besonders belastend. Die Autoren
unterscheiden dabei zwischen heimlichen Zwangsmaßnahmen und offenen
Zwangsmaßnahmen und beschreiben ausführlich die Überwachung der
Telekommunikation, die Überwachung von Personen durch technische Mittel
und die Überwachung von Personen durch Personen Durchsuchung und
Beschlagnahme sowie Identifizierung und erkennungsdienstliche Maßnahmen.
Dabei sparen die
Autoren ,,Maßnahmen, die die Urteilsfolgen vorwegnehmen- vorläufige
Entziehung der Fahrerlaubnis und vorläufiges Berufsverbot’’ aus. Sie
konzentrieren sich ganz auf die Beweisgewinnung durch Zwangsmaßnahmen.
Besonders interessant ist die ausführliche Darstellung der Probleme bei
Durchsuchung und Beschlagnahme- die abgerundet wird mit einer
,,Verhaltensempfehlung bei Durchsuchung und Beschlagnahme’’: allerdings
außer dieser ,,Verhaltensempfehlung’’ verzichten die Autoren auf
Formulierungshilfen und Muster und verweisen nur gelegentlich auf
Praxistipps wie etwa den Hinweis, alle TKÜ-Beschlüsse dahingehend zu
überprüfen, ob ein ausreichender Anfangsverdacht beschrieben wurde.
Konsequenter Weise
gibt es daher auch wenige Handlungsanweisungen oder Darstellung von
Handlungsmöglichkeiten. Es ist vielmehr eine materiell rechtlich
Aufarbeitung von praxisnahen Problem auf hohem Niveau. Dem Verteidiger
werden ausreichende Kenntnisse vermittelt, die er in einer
Hauptverhandlung jeweils selbst umsetzen muss - seinem Temperament
entsprechend und gemessen an der konkreten Verfahrenssituation.
Burrhoff/Stephan
Strafvereitlung durch den Strafverteidiger
LexisNexis 2008,
201 Seiten, 34 €
3896552341
Strafverteidigung
ist Kampf um das Recht, wie ein historisches Zitat belegt. Gelegentlich
ist es aber auch ein Kampf mit dem Recht. Der Verteidiger baut eine
Vertrauensbeziehung zu seinem Mandanten auf, er erhält den Auftrag zu
helfen und möchte auch helfen. Wie weit darf er da gehen? Dies ist oft
die Frage für den engagierten Verteidiger, wo beginnt ein Graubereich
und wann sind die Grenzen zur Strafbarkeit überstritten?
Darf ein Anwalt
seinen Mandanten von einer Selbstanzeige wegen einer Straftat abraten?
Darf er zur Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungsstrategie an
einem Gespräch eines anderen Verteidigers mit dessen Mandanten, einem
Mitbeschuldigten, teilnehmen? Darf der Verteidiger seinem Mandanten
Akten aushändigen? Darf er seinem Mandanten von geheim gehaltenen
Maßnahmen - etwa einer bevorstehenden Verhaftung - darf ein Anwalt Akten
des Gerichts in seiner Kanzlei zurückhalten, um das Verfahren zu
verzögern? Darf der Verteidiger einen Zeugen benennen, der bereit und
entschlossen ist einen Meineid zu leisten? Wie weit darf ein Anwalt mit
der Kontaktaufnahme hinsichtlich eines Zeugen gehen?
Bereits dieser
kurze Katalog von Fragen zeigt Probleme und Fallstricke. Jeder Anwalt,
der Strafverteidigungen übernimmt, ist gut beraten, sich mit der Materie
intensiv auseinander zu setzen. Es ist sinnvoll hierzu das Buch von
Buchoff/Stephan zu Rate zu ziehen.
Dahs/Dahs
Die Revision im
Strafprozess,
Verlag C.H.Beck, 7.
Auflage 2008, 282 Seiten, 38 €
3406559042
Effektive
Strafverteidigung ohne gute Kenntnisse des Revisionsrechts ist nicht
möglich - damit ist keineswegs gemeint, dass eine Strafverteidigung in
der Tatsacheninstanz so geplant und organisiert werden sollte, dass die
Beteiligten auf einen Erfolg in der Revisionsinstanz hoffen: Wichtig ist
aber, dass gerade in verfahrensrechtlicher Hinsicht eine Diskussion in
der Hauptverhandlung nur geführt werden kann, wenn die Bedeutung der
Regeln für die Revision vom Verteidiger erkannt wird.
Besonders deutlich
wird dies an der Theorie der ,,Widerspruchslösung’’: Voraussetzung für
die Geltendmachung von Verwertungsverboten ist, dass Widerspruch gegen
die Verwertung der Vernehmung - auch durch Anhörung einer
Vernehmungsperson - in der Hauptverhandlung erhoben wird.
Dieser Widerspruch muss in der Hauptverhandlung ausdrücklich erklärt
werden und spätestens im Rahmen des Erklärungsrechts gemäß § 257 StPO
geltend gemacht werden. Versäumt der Verteidiger dies, kann der
Widerspruch auch in der Berufung oder in einer neuen Hauptverhandlung
nicht nachgeholt werden.
Selbstverständlich
geht Dahs auf diese Problematik ein. Auch das Problem des angeblichen
Missbrauchs von Verteidigungsrechten
hat Dahs in seine Diskussion aufgenommen. Der Verteidiger muss dabei
beachten, dass es bei mehrtägigen Hauptverhandlungen nach der
Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes den Instanzgerichten in der
Zwischenzeit gestattet ist, dem Angeklagten und seinem Verteidiger
entgegen dem Gesetz eine Frist für die Stellung von Beweisanträgen zu
setzen.
Weiter hat der BGH bestimmt, dass bei fortgeschrittener Beweisaufnahme
verstärkte Anforderungen an die Konnexität
zwischen Beweisthema und Beweismittel gestellt werden, die von
dem Antragssteller dargelegt werden müssen.
Erkennbar ist, dass
die Anforderungen an eine erfolgreiche Revision ständig erhöht werden.
Der Verteidiger benötigt daher einen Überblick über den aktuellen
Rechtsstand des Revisionsrechts. Ein Anliegen des Autors ist es, diesen
aktuellen Rechtsstand für alle Beteiligten zu analysieren und kompakt
darzustellen. Da Dahs ausdrücklich betont, ,,ein allgemein gültiges
Schema’’, das alle prozessrechtlichen Strukturen erfasst, die in
Revisionsverfahren an Bedeutung gewinnen, gebe es nicht, verzichtet er
auch auf Muster und Checklisten, wie sie in neueren Büchern modern
geworden sind.
Als Leitfaden für
das Revisionsrecht ist das Buch nicht nur empfehlenswert, sondern
besonders wichtig, wenn nicht sogar unentbehrlich wichtig.
Siehe auch BGH St 38, 214, BGH NStZ 2004, 389, BGH St.50, 272.
Siehe BGH St. 38. 111;
BGH NStZ 2007, 49
BGH Beschluss vom 9.5.2007,1 Str.32/07= NZV 2008,362
BGH, Urteil vom 10.06.2008, 5 St 38/08=ZJS 2008,554
Ahlbrecht
u.a.
Internationales
Strafrecht in der Praxis
C. F. Müller, 2008,
565 Seiten, 69 €
3811443526
Internationales
Strafrecht: das ist eine Herausforderung für jeden Anwalt und
Strafverteidiger. Der Anwalt benötigt hierfür eine praxisnahe
Darstellung der Verfahrensregeln und einen leichten Zugang zu den
Rechtsquellen und der bisherigen Rechtsprechung.
Dieses Buch bietet
hierfür das nötige Rüstzeug– es beschreibt die Verfahren und
Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die
bei Individualbeschwerden häufig von Beschuldigten und Mandanten als
weitere mögliche Instanz aufgefasst werden. Die Autoren befassen sich
aber auch mit Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, den
Kontrollausschüssen der UNO und dem Europäischen Gerichtshof.
Als
grenzüberschreitende Verteidigung sind natürlich auch sämtliche
Rechtshilfeverfahren und hierbei insbesondere Auslieferungsverfahren und
Verfahren auf Grund eines europäischen Haftbefehls von Bedeutung. Dies
sind Aufgaben eines Verteidigers, die angesichts des rasant
zusammenwachsenden Europas sowie einer fortschreitenden Reisetätigkeit
von Menschen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das sich hierbei
regelmäßig Berührungspunkte mit ausländischen Rechtsordnungen ergeben
ist ebenso klar, wie die Tatsache dass sich auch global agierende
Unternehmungen diesen Fragen stellen müssen.
Dies alles ist eine
Herausforderung für die Strafverteidigung. Die Autoren dieses Buches
haben ein Praktikerhandbuch zusammengestellt, das abgerundet wird mit
einer Darstellung des Völkerstrafrechts und des hierfür zuständigen
Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (ICC).
Heghmanns/Scheffler
Handbuch zum
Strafverfahren
C. H. Beck, 2008,
1274 Seiten, 125 €
3406561578
Über den Ablauf
eines Strafverfahrens kann man nicht genug lernen - für die Vorbereitung
einer Verteidigung kann man nicht genug Ratschläge erhalten und
verarbeiten.
Auch wenn dieses
Buch nicht gezielt auf Verteidigungsstrategie ausgerichtet ist, kann
auch ein Anwalt das Werk mit Gewinn nutzen. Die Autoren orientieren sich
streng am Ablauf eines Strafverfahrens und spiegeln diesen aus
der Perspektive der unterschiedlichen Beteiligten wider. Dies hat zur
Folge, dass die Annnahme des Mandates und alles was in diesem
Zusammenhang problematisch ist (Berufsrecht, Werbung, Honorar,
Geldwäsche) ausgeblendet bleibt
Die Autoren legen
allerdings besonderen Wert auf Fragen wie eigene Ermittlungen des
Verteidigers, Informationsbeschaffung auf sonstige Weise,
insbesondere Akteneinsicht. In diesem Kapitel geht der Autor
ausführlich auf die verschiedenen Arten der Aktenführung ein, das
Einsichtsrecht und wie ein Verteidiger dieses durchsetzten kann.
Arloth
Strafvollzugsgesetz, C. H. Beck, 2. Auflage, 2008, 68,00 €
3406575927
Die Arbeit mit
Strafgefangenen gehört zum Alltag eines Strafverteidigers. Rechtliche
Grundlage hierfür ist das Strafvollzugsgesetz, das in die Kompetenz der
Länder durch die Föderalismusreform übergeleitet wurde.
Das Werk von Arloth
umfasst daher neben dem Strafvollzugsgesetz (Bund) die neu
verabschiedeten Strafvollzugsgesetze der Länder Bayern, Hamburg und
Niedersachsen. Gerade in Zeiten des Umbruchs ist es absolut notwendig,
ein aktuelles Kommentarwerk zur Hand zu haben, das aus der Praxis der
vergangenen Jahre zukunftsweisend die Probleme aufarbeitet. Der
Kommentar von Arloth schafft dies in besonders kompakter Form. Dabei
geht Arloth nicht nur auf die rechtlichen Grundlagen ein, sondern
erfasst auch die praktische Handhabung in den einzelnen
Vollzugsanstalten. Dem Autor ist damit ein wichtiges Werk gelungen.
Bernsmann/Gatzweiler
Verteidigung in
Korruptionsfällen
C. F. Müller, 2008,
302 Seiten, 42,00 €
3811433636
Die Autoren haben
ein Lehrbuch und einen Spezialkommentar zu den §§ 331-336 und der
besonderen Ausprägung der Untreue als Begleitdelikt erarbeitet und dabei
auch die prozessualen Fragen detailliert bearbeitet.
Das Buch kommt zu
einem Zeitpunkt, zu dem Korruption und Vorteilsnahme erschreckende
Ausmaße annehmen und mit einem besonderen Interesse in den Medien
begleitet werden.
Die Autoren haben
besonderen Wert darauf gelegt, all diese Aspekte zu erarbeiten und den
Anwalt mit entsprechenden Ratschlägen zur Seite zu stehen. Mit diesem
Buch ist ein Verteidiger deshalb gut vorbereitet auf alle Fassetten
dieser Verfahren.
Meyer-Goßner
Strafprozessordnung
C. H. Beck, 51.
Auflage 2008, 2192 Seiten, 74 €
3406576613
Der Kommentar von
Meyer-Goßner ist keineswegs ein Spezialkommentar, den nur Fachanwälte
für Strafrecht, Staatsanwälte oder Strafrichter nutzen können: Auch der
„Fachanwalt für Verkehrsrecht“ kommt ohne ein solides Fundament,
bestehend aus einem präsentem Grundwissen sowie der Möglichkeit Details
in Literatur und Rechtsprechung schnell zu erschließen, nicht aus, wenn
der den aktuellen Fragestellungen seiner Mandanten gerecht werden will.
Der Standardkommentar von Meyer-Goßner ist hierfür eine hervorragende
Grundlage.
Beides wird
deutlich an Hand der Kommentierung von § 81a StPO deutlich: die
Anordnung einer Blutentnahme. Ohne Zweifel sind die Voraussetzungen für
die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch das Verfassungsgericht
geklärt (BVerfG, Beschluss vom 12.2.207, 2 BvR 273/06 = BA 2008, 71).
Entscheidend ist die Frage, die diskutiert anschließend diskutiert wird,
ob bei einem Verstoß gegen die richterliche Anordnung ein
Beweisverwertungsverbot entsteht. Dies wurde mit Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2008, 2 BvR 784/08 abgelehnt. Diese
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht der bisherigen
Kommentierung und der weitgehenden Auffassung der Gerichte. Die neuere
Entwicklung, insbesondere der Beschluss des OLG Hamm vom 18.8.2009,
zeigen, dass die Rechtsprechung sich weiter entwickelt – der Nutzer wird
daher auch die nächste Auflage des Kommentars kaufen müssen.
In dem Kommentar
von Meyer-Goßner werden natürlich auch alle übrigen, wichtigen Probleme
des Strafprozess ausführlich behandelt.
Die Buchreihe zur
Zeitschrift
StRR – Schriften
für die Strafrechtspraxis
Nach der
Initiierung durch den Verlag C. F. Meyer mit seiner Reihe „Praxis der
Strafverteidigung“ und den danach folgenden Werken in der
anspruchsvollen Reihe des Beck-Verlages „Strafverteidigerpraxis“ eine
weitere Folge von Büchern (Verlag Lexis Nexis „ZAP“), die den
praktischen, forensisch tätigen Strafverteidiger im Fokus hat: Schriften
für die Strafrechtspraxis.
Roggenwallner/Pröbstl
Vernehmenscoaching
ZAP-Verlag , 150
Seiten, 29,00 €, 2008
3896553844
Vernehmenscoaching
soll zum Beispiel dem Strafverteidiger ermöglichen, mit den anderen
Beteiligten des Strafprozesses effektiv kommunizieren zu können, mit
Zeugen, dem Angeklagten und Sachverständigen. Zusammengefasst wird das
Buch durch fünf Checklisten mit den Themen:
-
Vernehmung von
Zeugen allgemein
-
Vernehmung von
Kindern
-
Vernehmung von
Ausländern
-
Vernehmung von
Minderbegabten
-
Glaubhaftigkeit
Ein wichtiges
Kapitel für Verteidiger ist natürlich immer die Frage, wie komme ich an
einen Zeugen heran, ist er mir feindlich gesonnen, gleichgültig oder
eher positiv? Dabei ist eines der entscheidenden Probleme natürlich,
dass im Strafverfahren der Verteidiger nie der Erste ist, der fragt,
denn die Möglichkeit des Kreuzverhörs spielt im deutschen Strafprozess
keine Rolle. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist stets, wie die
Beteiligten des Verfahrens die Glaubhaftigkeit von Aussagen beurteilen
können und werden!
Die Glaubwürdigkeit
eines Zeugen muss bereits im Vorfeld abgetastet werden – hierfür fehlen
aber in zahlreichen Fällen die notwendigen Mittel, um Erkundigungen
einzuholen und anschließend zu bewerten. Einzige Quelle, einziger
Ansatzpunkt ist daher das persönliche Umfeld des Mandanten, der Mandant
selbst, seine Freunde oder seine Familie. Wichtig in diesem Zusammenhang
ist, dass der Verteidiger sich entscheidende Dinge auch mehrfach
erzählen lassen muss, möglicherweise aus unterschiedlichen Blinkwinkeln.
Der Verteidiger muss sich daher stets dagegen wehren, wenn sein
Fragerecht durch Bemerkungen wie „das hat der Zeuge doch schon
beantwortet“ unterbrochen werden soll. Zur Beurteilung der
Glaubwürdigkeit ist es von besonderer Bedeutung, dass ein Zeuge
Sachverhalte konstant erzählt.
Aus dem Werk ergibt
sich, dass die Beurteilung der Glaubwürdigkeit jedenfalls keine
Fähigkeit ist, die mit der Übertragung eines Richteramts auf diesen
automatisch übergeht – sie ist genauso wenig eine Erkenntnisquelle, die
man nicht erlernen kann und die mit zunehmender Erfahrung „automatisch“
kommt. Auch diese Teile einer strategischen Verteidigung müssen
erarbeitet werden.
Junker
Beweisantragsrecht im Strafprozess
ZAP-Verlag, 2007,
224 Seiten, 34,00 €
3896553089
Der Beweisantrag
ist ein wichtiges Mittel des Verteidigereinspruchs auf das Ergebnis und
den Ablauf eines Strafverfahrens zu nehmen. Unabdingbar sind daher,
beste Kenntnisse der theoretischen Grundlagen sowie eine genaue Kenntnis
der Rechtsprechung hierzu. Über diese Fragen kann man als engagierter
Strafverteidiger auch nicht genug lesen, insbesondere, da die
Rechtsprechung ständig im Fluss ist.
.
Herrmann
Untersuchungshaft
ZAP-Verlag, 1.
Auflage, 2008, 456 Seiten, 44,00 €
3896553046
Untersuchungshaft
ist für den betroffenen Beschuldigten oft die schlimmste Entwicklung
eines Strafverfahrens. Eines der daraus resultierenden Probleme für die
Strafverteidigung ist die Neigung zu einem vorschnellen Geständnis, von
dem die Beschuldigten hoffen, später durch Widerruf abrücken zu können.
Untersuchungshaft
hat eine soziale und familiäre Stigmatisierung zur Folge, häufig Verlust
des Arbeitsplatzes und Einbuße der bisherigen bürgerlichen Existenz. Da
in den meisten Fällen die Inhaftierung überraschend kommt, im Ergebnis
aber ein großer Anteil vorläufig Inhaftierte später noch vor dem
Strafprozess wieder entlassen werden, ergibt sich schon hieraus die
Notwendigkeit für den Verteidiger schnell und sicher zu agieren. Das
Buch von Herrmann ist hierfür eine gute Vorbereitung, ein sinnvolles
Nachschlagewerk und eine praktische Hilfe im anwaltlichen Alltag.
Zieger
Verteidigung in
Jugendstrafsachen
C. F. Müller, 5.
Auflage, 2008, 303 Seiten, 38,00 €
ISBN
978-3-8114-3409-7
Immer wieder steht
das Jugendstrafrecht – und in der Regel die Verschärfung des
Jugendstrafrechts – im Fokus der politischen Diskussion. In der Regel
werden eine Verschärfung des Strafrechts und eine Beschränkung der
Verteidigungsrechte gefordert, was auch immer wieder von Politikern im
Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wird. Zieger macht klar, dass es auch
für die Verteidigung eines Jugendlichen besonderen Fingerspitzengefühls
bedarf. In dieser „Gemengelage“ zwischen öffentlichem Druck, politischer
Ideenlosigkeit und auch einer Verschärfung der Rechtssprechung, die bei
Fragen der „Schwere der Schuld“ die Jugendstrafe generalpräventiv
verhängt und den erzieherischen Gedanken hinten anstellt, bedarf es
eines besonderen Engagements des Verteidigers. Problematisch ist auch
die Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen, eine Übermaßreaktion, auf die
leider immer wieder zurück gegriffen wird.
Das Buch von Zieger
ist ein Plädoyer, das die praktischen Ansätze einer Verteidigung nicht
vergisst und auch immer wieder psychologische Fragen der Verteidigung in
Jugendstrafsachen streift.
Sauer
Konsensuale
Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
C. F. Müller, 2008,
254 Seiten, 45,00 €
ISBN
978-3-8114-3442-4
Fragen rund um den
„Deal“ beherrschen seit Jahren die juristische Diskussion. Zahlreiche
Entscheidungen des BGH haben den Weg zu einer rechtlich einwandfreien
Lösung aufgezeigt – die Praxis weicht allerdings häufig von diesen
Vorgaben ab. Das neue Gesetz wird in der Praxis leer laufen.
In vielen
Bereichen, nicht nur im Wirtschaftsstrafrecht – dürfte diese Form der
Verfahrenserledigung überwiegen.
Sauer fasst mit
seinem Buch das Know-how einer Konsensverteidigung zusammen. Er
beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Chancen und Risiken
von Verständigungen und Wege dies mit dem Mandanten angemessen zu
erörtern
Eisenberg
Beweisrecht der
StPO
C. H. Beck, 6.
vollständige überarbeitete Auflage 2008, 973 Seiten, 118 €
3406566820
Eisenberg legt
einen überarbeiteten Spezialkommentar zum Beweisrecht der
Strafprozessordnung vor. Dabei har er das Buch jetzt nach
„Problemkreisen“ geordnet: Beweisgrundsätze, Beweisantrag und
Beweisverbote; Rechte des Beschuldigten, Geeignetheit von
Vernehmungstechniken, Rechte und Pflichten von Zeugen, Aussagefähigkeit
und Glaubwürdigkeit, Rechte und Pflichten des Sachverständigen sowie
Rechtsfragen zum Urkunden- und Augenscheinsbeweis sowie Fragen der
Beweisbeschaffung (hierbei insbesondere Beschlagnahme, Durchsuchung und
Überwachung der Telekommunikation)
Dazu erfolgen im
Kommentar regelmäßig Hinweise auf die Besonderheiten des Verfahrens in
Bußgeldsverfahren, die Besonderheiten nach dem OWiG.
Das Buch ist eine
wichtige Ergänzung der Bibliothek; für Juristen, die hauptsächlich im
Bereich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitrechts arbeiten, ist es
auch sicher unverzichtbar.
Schäfer/Sander/van
Gemmerem
Praxis der
Strafzumessung
C.H. Beck, 4.
Auflage 2008, 440 Seiten, 45,00 €
3406565220
Die Bedeutung der
Strafzumessungsverteidigung wird deutlich an Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs – ein Großteil der erfolgreichen Revisionen ist
gestützt auf Rügen der Verletzung der Zumessungsregeln.
Eine Beherrschung
des Instrumentariums des StGB im Zusammenhang mit der Strafzumessung ist
daher von besonderer Bedeutung. Literatur zu diesem Thema gibt es kaum,
die Zusammenstellung in diesem Buch ist für Strafverteidiger – aber auch
für Richter – daher von besonderer Bedeutung.
Dies gilt auch für
Verteidigung im Verkehrsstrafsachen – und daher ist es von praktischem
Interesse, dass die Autoren in der Neuauflage auch eine Art Katalog der
Strafzumessung aufgenommen haben. Der Verteidiger wird daher dabei aber
stets beachten, dass die Autoren im Wesentlichen aus der Sicht eines
Richters die Probleme aufgearbeitet haben.
Fischer
Strafgesetzbuch
C.H. Beck, 56.
Auflage 2009, 2.618 Seiten, 74,00 €
3406580833
Der Kommentar von
Fischer erscheint in einem schnellen Rhythmus – der der Fülle der
Rechtsprechung und dem Aktionismus des Gesetzgebers geschuldet ist.
Eingearbeitet wurden in die neue Kommentierung 500 aktuelle
Entscheidungen, insbesondere im Bereich der Strafzumessung.
Mit diesem Werk ist
damit im Grunde die wesentliche Rechtsprechung bis einschließlich 2008
eingearbeitet. Dieser Kommentar gehört zum Handwerkzeug eines jeden
Verteidigers und es lohnt sich stets ein Blick vor jeder
Hauptverhandlung in diesen Kommentar.
Arloth
Strafvollzugsgesetz
C.H. Beck, 2.
Auflage 2008, 1.215 Seiten, 68,00 €
3406575921
Selbst dem besten
Verteidiger wird es nicht gelingen, nur Freisprüche seiner Mandanten zu
erreichen – da Strafverteidigung allerdings auch nicht mit dem
rechtskräftigen Urteil eines Gerichts bzw. einer Einstellung durch die
Staatsanwaltschaft endet und nicht alle Strafbefehle bezahlt werden,
muss sich auch jeder Strafverteidiger mit Fragen des Strafvollzuges
befassen.
Dies wurde durch
die Föderalismusreform noch zusätzlich erschwert, da die
gesetzgeberische Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder
übergegangen ist. Hinzu kommt, dass Strafverteidiger überregional tätig
sind, mithin auch in der Regel Mandanten in mehreren Bundesländern
haben.
Eine praxisbezogene
Kommentierung tut daher gut.
Das Werk Von Arloth
umfasst die Kommentierung des Bundesgesetzes sowie der Landesgesetze von
Bayern, Hamburg und Niedersachsen, wobei die Landesgesetze sowohl den
Erwachsenen- als auch den Jugendstrafvollzug regeln. In diesem
Zusammenhang ist es besonders hilfreich, dass erstmals für diese neuen
Gesetze eine Kommentierung vorgelegt wird. Ohne entsprechende Einleitung
ist die Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten künftig nicht mehr
möglich. Dieses Buch von Arloth ist eine gelungene Grundlage hierfür.
Festschrift für
Gerhard Fezer
Edda Wesslau u.
Wolfgang Wohlers
de Gruyter 2008,
620 Seiten, 164,95€
3899494396
Gerhard Fezer hat
sich in vielen Jahren detailliert um Fragen des Prozessrechts gekümmert
– besonders aktuell: mit Fragen der Beweisgewinnung. Unter welchen
Umständen gilt ein Beweisverwertungsverbot, wann ein
Beweiserhebungsverbot und unter welchen Bedingungen bleibt das
Rechtsmittel der Revision noch eine wirksame Waffe im Strafprozess.
Ausgehend von
diesen Fragen haben sich namhafte Autoren (u. a. Ulrich Eisenberg,
Helmut Frister, Rainer Keller, Reinhold Schlothauer, Stephan Barton,
Rainer Hamm) mit Fragen auseinandergesetzt zu „Zeugenschutzprogramme und
Wahrheitsermittlung im Strafprozess“, „Plädoyer für die Streichung der
Vorschriften über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme“,
„Strafprozessuale Beweisstrukturen“, „Zur strafprozessualen
Verwertbarkeit von im Ausland abgelegten Geständnissen“. Alles aktuelle
und pryisbezogene Probleme des heuten Strafprozesses und man kann diese
Fragestellung ohne weiteres ausdehnen auf die Frage, „Was ist zur
Wahrheitermittlung erlaubt“.
Die Aufsätze sind
weit über den Tag hinaus von Bedeutung und werden auch in Zukunft die
Diskussion über die Rechtsstaatlichkeit von strafprozessualen Handlungen
beeinflussen.
Weiner/Haas
Opferrechte bei
Stalking, Gewalt- und Sexualverbrechen
C.H. Beck, 2009,
255 Seiten, 15,90 €
3423506644
Die Autoren
befassen sich ausführlich mit den Problemen der Opfer von Straftaten und
ihrer Angehörigen. Es ist ein Buch, das sich wieder an den Laien richtet
und von daher versucht äußerst behutsam in die komplizierten Strukturen
des Rechts bei Stalking und Gewalt- sowie Sexualstraftaten. Themen des
Buches sind Nebenklage, Schadenersatz, Schmerzensgeld und weitere
Rechte, insbesondere bei häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz.
Das Buch ist ein umfassender Berater, der auch für die anwaltliche
Praxis mit Gewinn benutzt werden kann.
|