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weitere Informationen auch im Internet: www.handbuch-strassenverkehr.de
Besprechung aus der Zeitschrift "Straßenverkehr"
Das Werk „Straßenverkehrsrecht“ liegt nunmehr in 2. Auflage 2006 im Nomos Verlag
in der Reihe Nomos-Anwalt vor. Der Herausgeber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Strafrecht, Wolfgang Ferner, ist nicht nur seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des
Verkehrsrechts tätig und durch seine zahlreichen Veröffentlichungen mit
verkehrsrechtlichem Schwerpunkt bekannt, sondern, wie auch andere Autoren des
Handbuchs, außerdem Dozent in Lehrgängen zum „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.
Verlag und Herausgeber konnten für das Handbuch eine Vielzahl renommierter
Autoren gewinnen, die wesentliche juristische Bereiche des Verkehrsrechts und
fachgebietsübergreifend auch medizinische, psychologische, technische oder
unfallanalytische Fragestellungen erläutern. Unter den Autoren sind auch bereits
die ersten ausgewiesenen Fachanwälte für Verkehrsrecht, was besonders
bemerkenswert ist, da die Fachanwaltschaft „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ erst
im November 2004 eingeführt und die maßgeblichen Satzungsbeschlüsse erst zum 1.
Juli 2005 wirksam werden konnten. In dem umfangreichen Werk (1274 Seiten) werden
folgende Themen behandelt: Die Annahme des Mandats und Bearbeitungsdauer bei der
Versicherung; Der Sachschaden; Abrechnung auf Neuwagenbasis;
Nutzungsausfall/Vorhaltekosten; Auslagenpauschale sowie Fahrtkosten und
Zeitaufwand; Probleme bei der Restwertbestimmung von Unfallfahrzeugen; Sonstige
Schadenspositionen; Mietwagenkosten; Auswirkungen des neuen Schadensrechts;
Kinder als Verantwortliche für und Berechtigte nach Verkehrsunfällen;
Besonderheit: Radfahrer; Arbeitshilfen bei der Geltendmachung des Sachschadens;
Schmerzensgeld; Erwerbsschaden; Der Haushaltsführungsschaden; Haftungsgründe;
Fahrzeuge mit Sonderrechten; Checklisten Personenschaden; Betrug bei der
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung; Der Unfall im (EU-) Ausland;
Schadensprozess; Versicherungsvertrag mit AKB; Insassenunfallversicherung;
Obliegenheiten und Verlust des Versicherungsschutzes; Regress des Versicherers;
Deckungsprozess; Kaskoversicherung; Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung;
Sozialversicherungsrecht; Rechtsprechungsübersicht Versicherungsverkehrsrecht;
Arbeitsrecht im Straßenverkehr; Checklisten Versicherungsrecht; Kaufrecht; Der
Reparaturvertrag; Der Leasingvertrag; Vorbereitung des Mandanten auf die
Hauptverhandlung in Straf- bzw. Bußgeldverfahren; Alkohol, seine Folgen und
Wirkungen; Verkehrsstrafsachen; Nachschulung und ihre Berücksichtigung bei
verkehrsstrafrechtlichen Sanktionen; Messverfahren, insbesondere standardisierte
Messverfahren; Fahrverbote; Ordnungswidrigkeiten; Das
Ordnungswidrigkeitenverfahren; Verkehrszentralregister; Rechtsbeschwerde; Die
Strafprozessordnung; Durchsuchung und Beschlagnahme; Entschädigungsrecht – das
Adhäsionsverfahren; Die „Halterhaftung“ nach § 25a StVG; Das Fahrtenbuch; Der
Gnadenerweis; Die zivilrechtliche Haftung des Verteidigers und des
Staatsanwalts; Vollstreckung europäischer Entscheidungen; Punkte; Die
Fahrerlaubnis; Drogen und Fahrerlaubnis; Medizinisch-Psychologische
Untersuchung; Fahrerlaubnisklassen; Ausländische Fahrerlaubnisse – (Nicht-)Anerkennung,
Entziehung und Wiedererteilung der Fahrberechtigung in Deutschland; Der Entzug
des ausländischen und EG-Führerscheins; Fahrlehrerrecht; Entsorgung von
Fahrzeugen; Sachverständigenrecht; Technik und Unfallanalyse – die Tätigkeit des
Sachverständigen aus der Sicht des Rechtsanwalts; Rechts- und Verkehrsmedizin;
Verkehrstherapie für die juristische Praxis; Das Biomechanische Gutachten;
Identifikation lebender Personen nach Bildern; Leistungsmerkmale
unfallanalytischer Gutachten; Rechnergestützte Unfallrekonstruktion;
Mandatsannahme; Anwaltliches Berufsrecht; Marketing und Werbung; Die Vergütung
des Rechtsanwalts; Die Vergütung von Sachverständigen – Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz (JVEG); EU-Dokumente im Überblick; Der Fachanwalt für
Verkehrsrecht. Diese Themenübersicht zeigt die Vielfalt des Werkes. Damit ist
nicht nur der Themenkatalog der nach § 14d FAO nachzuweisenden Kenntnisse im
Verkehrsrecht abgedeckt, es werden beispielsweise auch – interdisziplinär –
wichtige Aspekte der Rechts- und Verkehrsmedizin zum Fahren unter dem Einfluss
psychoaktiver Substanzen (Alkohol, Betäubungsmittel, Medikamente) oder Probleme
der Unfallrekonstruktion bei Fußgängerunfällen (vgl. § 64) ausführlich
behandelt.
Wer sich zunächst über die Anforderungen an den Fachanwalt für Verkehrsrecht
informieren möchte, findet die wesentlichsten Hinweise zusammengefasst in einem
eigenen Kapitel (vgl. § 76). Ausgehend von der Mandatsübernahme bei der
Bearbeitung verkehrsrechtlicher Fälle wird u. a. die gerade im Verkehrsrecht
mitunter leicht zu übersehende Problematik von möglichen Doppelvertretungen und
Interessenkollisionen mit Hinweisen auf die straf- und zivilrechtlichen
Konsequenzen erläutert (vgl. § 1 Rn 3 ff.). Für die Praxis, insbesondere für den
Berufsanfänger sehr hilfreich sind die in verschiedenen Kapiteln dargestellten
Fallbeispiele, z. B. im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden am
Fahrzeug (vgl. § 2). Ergänzend enthält das Handbuch weitere Arbeitshilfen zur
Geltendmachung von Sachschäden mit Musterschreiben an die Versicherung sowie
eine Musterklage (vgl. § 11) und auch detaillierte Ausführungen zum
Schadensprozess (vgl. § 20). Die Darstellung wichtiger Verkehrsstraftaten
umfasst nicht nur die Trunkenheitsdelikte (§ 316, § 315c StGB), sondern auch §
315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), § 316a StGB
(Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer), sondern auch § 142 StGB (Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort), § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und § 22 StVG
(Kennzeichnmissbrauch), § 22a StVG (Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder
Ausgeben von Kennzeichen), § 23 StVG (Feilbieten nicht genehmigter
Fahrzeugteile); behandelt werden darüber hinaus auch Körperverletzung,
fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (vgl. §
37). Selbstverständlich werden auch Fahrerlaubnis- und Führerscheinmaßnahmen
(vgl. § 37 Rn 91 ff.) sowie strafrechtliche und bußgeldrechtliche Fahrverbote
(vgl. § 40) behandelt. Auch den aufgrund der nicht unumstrittenen Rechtsprechung
des EuGH in der anwaltlichen Praxis immer wichtiger werdenden Fragen der
Anerkennung und des Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis (vgl. § 58) sowie
dem Entzug einer ausländischen Fahrerlaubnis (vgl. § 59) sind eigene Kapitel
gewidmet. Vervollständigt werden die europarechtlichen Komplexe durch
Erläuterungen zur Vollstreckung europäischer Entscheidungen (vgl. § 52). Dies
alles nur beispielhaft für den breiten Themenbereich des Handbuchs. Ein mit 32
Seiten umfangreiches und detailliertes Stichwortverzeichnis erleichtert die
Suche.
Das Werk hilft nicht nur bei der Vorbereitung auf den Lehrgang zum Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“, sondern bietet auch dem
verkehrsrechtlichen Praktiker immer wieder weiterführende Hinweise. Es steht in
einer Reihe mit weiteren Handbüchern zum Verkehrsrecht, die sich ebenfalls für
jeden Verkehrsrechtler und für die Lehrgänge zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
empfehlen, und ergänzt diese sinnvoll. Ein für jeden Rechtsanwalt, aber auch für
Gutachter, empfehlenswertes Handbuch zum Straßenverkehrsrecht zu einem
angemessenen Preis.
Prof. Dr. Helmut Janker, Berlin/Wolfratshausen Aus dem Vorwort Das Verkehrsrecht hat viele Facetten und erfordert Spezialisten mit umfassendem Verkehrszivilrecht Der übersichtliche Aufbau bietet zu allen Bereichen |
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