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Gesamtdarstellungen zum Verkehrsrecht gibt es in verschiedener Form, etwa die
Handbücher von Buschbell, Ludovisy oder Ferner und Kommentare, etwa von Hentschell oder Lütkes/Ferner/Kramer
Wolfgang Ferner (Hrsg.)
Handbuch Straßenverkehrsrecht
Wolfgang Ferner (Hrsg.) Straßenverkehrsrecht Handbuch 2. Auflage 2005, ca. 1.200 S., geb., 69,--,– EURO,
ISBN 3-8329-1281-9
im Internet: www.handbuch-strassenverkehr.de
Ludovisy,
Praxis des Verkehrsrechts
Hentschel
Straßenverkehrsrecht
BUSCHBELL
Münchener Anwaltshandbuch:
Straßenverkehrsrecht
Jagow/Burmann
Straßenverkehrsrecht
Rebler/Huppertz
Verkehrsrecht kompakt
Systematischer Querschnitt mit
Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Boorberg Verlag 2007, 521 Seiten, 34,00
€ 3415038602
Die Autoren bieten einen kompakten
Führer durch große Teile des Verkehrsrechts. Dabei gehen sie von
Grundsätzlichem aus: Sie beginnen mit der Abgrenzung von Straßenrecht zu
Straßenverkehrsrecht und befassen sich mit der grundsätzlichen Frage,
wann von der Rechtsprechung das Vorliegen einer „öffentlichen Straße“
bejaht wird, in der dann die Straßenverkehrsordnung gilt. Danach ist
„eine Straße .. öffentlich im verkehrsrechtlichen Sinne, wenn sie
faktisch für die Allgemeinheit, also für Jedermann, zu Benutzung für
Verkehrszwecke offen steht und tatsächlich auch so benutzt wird“
(zitiert nach Lütkes/Ferner/Kramer, § 1 StVG, Rn. 9).
Genauso grundsätzlich befassen sich die
Autoren mit der Frage, was Verkehrszeichen rechtlich sind:
Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (S. 360). Sie
klären aber auch eindeutig auf, dass die Verkehrszeichen wirksam werden
ab Bekanntgabe und Bekanntgabe ist „die Eröffnung des Verwaltungsaktes
mit Wissen und Willen der Behörde“. Verkehrzeichen eröffnen „Streckenverbote“,
die gelten bis zur ausdrücklichen Aufhebung oder, falls sie zusammen mit
einem Gefahrzeichen angeordnet wurden, bis zum Ende der Gefahrenstelle
(§ 41 Abs. 2 Satz 7 StVO).
Darüber hinaus kommt es den Autoren
darauf an, das „praktische“ Verkehrsrecht darzustellen – sei es anhand
der Vorfahrtsregeln (S. 102 ff) oder, was in der letzten Zeit immer
wieder mal von besonderer Bedeutung war, die Fragen der Sonderrechte von
einigen Verkehrsteilnehmern. Auch die Haftung bei Unfällen bei
Inanspruchnahme von Sonderrechten werden behandelt und Sonderfragen des
Zulassungsrechts.
Die Autoren legen ein Handbuch vor, das
kompakt zahlreiche Situationen des Verkehrs – auch des ruhenden Verkehrs
- abhandelt.
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