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Gesamtdarstellungen zum Verkehrsrecht gibt es in verschiedener Form, etwa die Handbücher von Buschbell, Ludovisy oder Ferner und Kommentare, etwa von Hentschell oder Lütkes/Ferner/Kramer

Wolfgang Ferner (Hrsg.)
Handbuch Straßenverkehrsrecht
Wolfgang Ferner (Hrsg.)
Straßenverkehrsrecht
Handbuch
2. Auflage 2005, ca. 1.200 S., geb., 69,--,– EURO,
ISBN 3-8329-1281-9
 
 
im Internet: www.handbuch-strassenverkehr.de 
 
Ludovisy, 
Praxis des Verkehrsrechts
 
 
Hentschel
Straßenverkehrsrecht
 
 
 
BUSCHBELL
Münchener Anwaltshandbuch:
Straßenverkehrsrecht  
Klicken Sie HIER um den Katalog jetzt zu bestellen
 
Jagow/Burmann  
Straßenverkehrsrecht  
 
 
 
Rebler/Huppertz
Verkehrsrecht kompakt
Systematischer Querschnitt mit Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Boorberg Verlag 2007, 521 Seiten, 34,00 € 3415038602
 
Die Autoren bieten einen kompakten Führer durch große Teile des Verkehrsrechts. Dabei gehen sie von Grundsätzlichem aus: Sie beginnen mit der Abgrenzung von Straßenrecht zu Straßenverkehrsrecht und befassen sich mit der grundsätzlichen Frage, wann von der Rechtsprechung das Vorliegen einer „öffentlichen Straße“ bejaht wird, in der dann die Straßenverkehrsordnung gilt. Danach ist „eine Straße .. öffentlich im verkehrsrechtlichen Sinne, wenn sie faktisch für die Allgemeinheit, also für Jedermann, zu  Benutzung für Verkehrszwecke offen steht und tatsächlich auch so benutzt wird“ (zitiert nach Lütkes/Ferner/Kramer, § 1 StVG, Rn. 9).
 
Genauso grundsätzlich befassen sich die Autoren mit der Frage, was Verkehrszeichen rechtlich sind: Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (S. 360). Sie klären aber auch eindeutig auf, dass die Verkehrszeichen wirksam werden ab Bekanntgabe und Bekanntgabe ist „die Eröffnung des Verwaltungsaktes mit Wissen und Willen der Behörde“. Verkehrzeichen eröffnen „Streckenverbote“, die gelten bis zur ausdrücklichen Aufhebung oder, falls sie zusammen mit einem Gefahrzeichen angeordnet wurden, bis zum Ende der Gefahrenstelle (§ 41 Abs. 2 Satz 7 StVO).
 
Darüber hinaus kommt es den Autoren darauf an, das „praktische“ Verkehrsrecht darzustellen – sei es anhand der Vorfahrtsregeln (S. 102 ff) oder, was in der letzten Zeit immer wieder mal von besonderer Bedeutung war, die Fragen der Sonderrechte von einigen Verkehrsteilnehmern. Auch die Haftung bei Unfällen bei Inanspruchnahme von Sonderrechten werden behandelt und Sonderfragen des Zulassungsrechts.
 
Die Autoren legen ein Handbuch vor, das kompakt zahlreiche Situationen des Verkehrs – auch des ruhenden Verkehrs - abhandelt.