sonstiges


Home VerkehrsR Strafrecht Zivil Seminare Sonstiges

 

Nach oben
Allg Hilfen
StVO
PBefRecht

 
 
 
 

 
Berr/Schäpe/Hauser
Das Recht des ruhenden Verkehrs
Beck, 2. Auflage 2005, 57 Seiten, 38,00 €
Klicken Sie HIER um den Katalog jetzt zu bestellen

Wird schon allgemein die Beachtung der Verkehrsvorschrift in vielen Fällen nicht all zu ernst genommen – soweit es um den ruhenden Verkehr geht, werden diese Vorschriften am wenigsten beachtet. Absolutes Halteverbot, Ablauf von Parkuhren oder Parkscheinautomaten werden nur beachtet, soweit es in die eigene Verkehrsplanung des Kraftfahrers passt. Dem stehen nicht ganz eindeutige und klare Verkehrsregeln gegenüber. Die Autoren sezieren dieses Rechtsgebiet regelrecht nach der Definition der Begriffe: Abstellen, Liegenbleiben, Warten, Halten und Parken; setzen sich ausführlich mit dem Halte- und Parkverboten auseinander. Analysieren die Möglichkeit, wo zu Halten und zu Parken ist: Sie befassen sich mit den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichen der Verbote, Besonderheiten auf Seitensteifen, Parkstreifen und Ladebuchten, Parken in zweiter Reihe, Besonderheiten bei Gehwegen, Radwegen und Grundflächen. Eine interessante und umfassende Analyse, die mit einem ausführlichem Anhang abgeschlossen ist. Ein interessantes Buch, dass für die Beratung immer wieder mal von Interesse ist.

Hermes/Sellner
Beck`scher AEG Kommentar
Allgemeines Eisenbahngesetz
C.H. Beck 2006, 923 Seiten, 218,00 €
 
Die „Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn“ (Zielvorstellung in § 1 Abs. 1 AEG) bleibt auch nach der Privatisierung der Bahn die zentrale staatliche Aufgabe und muss darüber hinaus in Zukunft im Zusammenwirken europäischer und nationaler Instanzen unter Berücksichtigung der Privatinteressen der Eisenbahnbetreiber und Eisenbahnnutzen wahrgenommen werden.
Das Allgemeine Eisenbahngesetzt gilt für den Betrieb von Eisenbahnen in Personennah- und -fernverkehr sowie im Güterverkehr. Es regelt die wesentlichen für den Betrieb von Eisenbahnen zu berücksichtigenden Rechtsmaterien und wird hierbei auch ergänzt durch das Haftpflichtgesetz.
Zu den Bereichen, mit den sich das Gesetz und der Kommentar befassen, zählen:
-          die Eisenbahnaufsicht,
-          die Genehmigung des Eisenbahnbetriebes,
-          die Schaffung einer wettbewerbsgerechten Aufgabenteilung der einzelnen Dienstleister,
-          die Regulierung der Schienenwege sowie
-          die Bestimmungen zum Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer Schienenwege.
Das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren hat Modellcharakter auch für Straßen und wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren.
Die Autoren des neuen Kommentars befassen sich mit diesen Regelungen und betreten Neuland. Eingearbeitet ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Buch ist damit ein wichtiges Hilfsmittel für Spezialisten, die Eisenbahnen oder die Verwaltung beraten oder sich in dieses besondere Gebiet des Verwaltungsrechts einarbeiten wollen.
 
Filthaut
Haftpflichtgesetz
C.H. Beck, 7 neu bearbeitete Auflage 2006, 662 Seiten, 104,00 €
 
 
 
Das Haftpflichtgesetz regelt die Haftung dem Grund und dem Umfange nach bei Unfällen mit schienengebundenen Fahrzeugen. Die Bestimmung des StVG, BGB und anderer Gesetze werden durch dieses Gesetz ergänzt und teilweise modifiziert. Aus diesem Grunde muss jeder Anwalt, der im Verkehrsrecht arbeitet, sich intensiv mit diesen Bestimmungen auseinandersetzen. So hatten auch das zweite Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften und das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz erhebliche Auswirkungen auf das Haftungsrecht des schienengebundenen Verkehrs.
Mit der 7. Auflage ist der Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand. Eingearbeitet sind auch einige Änderungen des allgemeinen Eisenbahngesetz, des Verjährungsrechts und der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahnen. Berücksichtigt sind weiter die Änderungen der Eisenbahnverkehrsordnung und des internationalen Eisenbahnrechts. Der Autor bemüht sich dabei, bei haftungsrechtlichen Fragen eine schnelle Lösung für die meisten anstehenden Probleme zu finden.
 

 

Z.B. Böhm NJW 2006, 2371.

 
Köhler, Burkhard
Handbuch Mängelerkennung am Lkw und Kleintransporter
Kirschbaum Verlag, 2. neu bearbeitete Auflage, Bonn 2006, 352 Seiten, 32,50 €,
 
 
Wenn ein Buch den viel versprechenden Titel „Handbuch“ trägt, so verknüpft der potenzielle Nutzer und Käufer eines solchen Buches mit diesem Werk die Hoffnung, seine das angebotene Themengebiet betreffenden Praxisfragen auf eine sehr praxisgerechte Weise beantwortet zu bekommen. Um es gleich vorweg zu nehmen: Dieser Anspruch wird von dem vorliegenden Werk in vollem Umfang erfüllt. Nicht zuletzt auf Grund seiner erprobten Praxistauglichkeit gilt das hier zu besprechende Werk als offizielles Ausbildungsbuch des Bundesamtes für Güterverkehr, was uneingeschränkt als eine deutliche Empfehlung verstanden werden kann.
Das nun bereits in der zweiten Auflage erschienene und damit fachlich gut eingeführte Handbuch für Mängelerkennung am Lkw enthält nunmehr ergänzend auch die Besonderheiten der Kontrolle von  Kleintransportern. Ein Ansatzpunkt für den erfahrenen Autor des vorliegenden Werkes, den Berliner Polizeibeamten Burkhard Köhler, ist die  fachliche Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Lkw-Herstellerfirmen und Mitarbeitern der Technischen Prüfstellen der DEKRA. Auf diese Weise konnten systematisch erstellte Prüfhinweise und praktische Tipps eingearbeitet werden, die den Problemzusammenhang auch für Anfänger auf diesem interessanten Gebiet der polizeilichen Verkehrsüberwachung besser erschließen.
Ein neu erstelltes Kapitel über Großraum- und Schwertransporte, in dem die Besonderheiten und die Grundlagen der Ladungssicherung dargestellt werden, konnte als fachlicher Mehrwert ergänzend in das Handbuch aufgenommen werden. Auch der vollständig überarbeitete Rechtsteil wurde u. a. durch die TechKontrollV und die Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr sinnvoll ergänzt.
Anschauliche Bilder vieler im Rahmen von Kontrollen entdeckter Fahrzeugmängel und hilfreiche Checklisten wie z. B. zur Kontrolle außerhalb des Fahrzeugs (S. 95) erleichtern wesentlich den Zugang zur technisch geprägten Materie. Ebenso unterlegen Schemata wie z. B. das einer druckluft-hydraulischen Zweikreisbremsanlage (S. 119) auf eine sehr anschauliche Weise die Notwendigkeit eines technischen Grundwissens auf Seiten der kontrollierenden Polizeibeamten. Gerade durch diese Anschaulichkeit zeichnet sich das Werk besonders aus und es wird deutlich, dass der Autor auch in technischen Belangen weiß, wovon er spricht, was den Fachmann nicht wundert – der Autor kann von seiner Qualifikation als Berufskraftfahrer aus seinem praktischen Erfahrungsschatz schöpfen.
Deutlich wird auch, dass es Köhler in den acht Kapiteln seines Handbuches insgesamt um eine Anhebung der Verkehrssicherheit auf den deutschen Straßen geht, die er dadurch erreichen möchte, dass sich die Personen, die es angeht, also in erster Linie die kontrollierenden Polizeibeamten und Mitarbeiter des BAG, das Thema der Kontrolle der Fahrzeugtechnik zu Herzen nehmen und für ihr Wissen neu erschließen. Dabei verheimlicht der Autor seinen Lesern nicht, dass es einer gewissen Mühe bedarf, sich das notwendige Startwissen zu erwerben. Belohnt wird diese Mühe durch die tägliche Arbeit im Straßenverkehrsgeschehen, indem die Leser des Buches, die sich die Mühe machen, sich die dargebotenen Inhalte tatsächlich zu erarbeiten, ihre eigenen Erfolgserlebnisse organisieren können. Für diese Erfolgserlebnisse bei seinen Lesern hat der Autor sein Werk geschrieben und gibt ihnen auf diesem zugegeben nicht einfachen, aber in jeder Hinsicht Erfolg versprechenden Weg zahlreiche Tipps und Hinweise.
Das Buch sollte verpflichtende Ausbildungsliteratur auch für Polizeibeamte im Streifeneinzeldienst in den Polizeirevieren werden, die nur allzu oft aus Scheu vor vermeintlichen Problemen in der Mängelerkennung an Lkw und Kleintransportern ganz auf diese wichtigen Kontrollen verzichten.
Ein ausführliches Inhalts- und ein sorgsam ausgewähltes Stichwortverzeichnis erhöhen den hohen Gebrauchswert des Handbuches, das zwar in der Anschaffung nicht ganz billig ist, aber dessen fachlicher Gebrauchswert den Preis in vollem Umfang rechtfertigt. Prädikat: „uneingeschränkt empfehlenswert“.
 
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen

 

 
Onderka
Anwaltsgebühren in Verkehrssachen
Deutscher Anwalt Verlag 2006, 214 Seiten, 36,00 €
 
 
Die Abrechnung von Verkehrsstrafsachen nach RVG ist alles andere als einfach. Insbesondere die außergerichtliche Regulierung führt vielfach zu Auseinandersetzungen mit den Haftpflichtversicherern, die das RVG als eine Möglichkeit gesehen haben, zum Frontalangriff auf die Anwaltschaft zu blasen. Neben zahlreichen Einzelfällen behandelt Onderka in seinem Werk die praktisch anfallenden Gebührenfragen grundlegend und ausführlich. Darüber hinaus bietet das Werk zahlreiche Muster und Erläuterungen für den Anwalt im Detail. Onderka behandelt außerdem Vergütungsvereinbarung und Entlohnung für Gutachten. Onderka hat ein Führer durch das Dickicht des RVG für Verkehrsanwälte geschaffen.
 
 
 
Rebler/Scheidler
Immissionsschutz im Straßenverkehr
Purberg 2006, 166 Seiten, 16,80 € 3415037347
 
 
 
In den letzten Monaten standen Fragen des Feinstaubs sowie die Verpflichtung der Behörden gegen eine übermäßige Belastung einzugreifen, in dem Vordergrund der Berichterstattung in den Medien. Insbesondere der Autor Rebler hat auch eine Reihe von Veröffentlichungen in SVR und anderen Fachzeitschriften zu Fragen des Zulassungsrechts und des Immissionsschutzes im Straßenverkehr veröffentlicht. Die knappe Einführung der beiden Autoren startet von der Annahme, dass der Straßenverkehr einer der Hauptverursacher von Umweltproblemen in der heutigen Gesellschaft ist. Die Autoren befassen sich aber nicht nur mit den Fragen der Luftverunreinigung, sondern ein wesentlicher Teil ist die Frage des Lärmschutzes – eine Quelle der Immissionen die einen Großteil unserer Bevölkerung auf Dauer spürt und schädigt.
 
Bei den Kapiteln ist jeweils ein physikalisch-theoretischer Teil vorangestellt, in dem die Grundlagen der Immissionen dargestellt werden, beim Lärm sind es die Grundlagen der Akustik. Ausgehend von diesen Grundlagen und einer Darstellung der europäischen Rechtssituation zeigen die Autoren Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung – aber auch Rechtsschutzmöglichkeiten von Verkehrsteilnehmern gegen Maßnahmen der Verwaltung auf. Die Autoren behandeln daher einen Bereich, der die Schnittstelle zwischen dem allgemeinen Verkehrsrecht und dem speziellen Verwaltungsrecht darstellt. Sie befassen sich mit einer Problematik, die bislang nicht ausführlich behandelt wurde, aber von ungeheurer Bedeutung ist. Jeder Anwalt tut gut daran, sich auf diese Probleme einzustellen und sich intensiv damit zu befassen.
 
Stöckli/Wero
Straßenverkehrsrechtstagung 2006,
Stempfli-Verlag, Bern, 2006, 360 Seiten, 56,20 €
 
Der Blick über die Grenze ist in einer mobilen Gesellschaft unabdingbar. Was bietet die Schweiz, worüber wird unter Schweizer Kollegen aktuell diskutiert:
 
Die jährliche Tagung zum Straßenverkehrsrecht an der Universität Freiburg, Schweiz, gibt da einen wichtigen Einblick. Das Buch behandelt aktuelle Fragen des Autokaufrechts, des Haftungsrechts, Fragen der Rechtsschutzversicherung, der Fahreignung bei psychischen Störungen. Weitere Themen sind Streitfragen der Verjährung, das Selbstverschulden im Straßenverkehr, Versicherungsrecht sowie Urteile zum Haftpflichtrecht und Strafrecht.
 
Nicht ganz unbekannt wird es einem Anwalt in den Ohren klingeln, wenn Fellmann zum Haftpflichtrecht schreibt:
 
„Haftpflichtprozesse... gehören mittlerweile zum Alltagsgeschäft... damit verbunden ist ein Gewöhnungseffekt; auch wenn hinter dem Beklagten in der Regel eine Haftpflichtversicherung steht, sehen die meisten Richter im Prozess nicht mehr den Kampf „David gegen Goliat“... der Geschädigte darf nicht mehr darauf vertrauen, der Richter sehe ihn als schwächere Partei und werde ihm schon helfen, zu seinem Geld zu kommen. Im Gegenteil: Einige neue Urteile weisen darauf hin, dass das Mitgefühl mit dem Geschädigten einer gewissen Strenge (gegenüber ihrem Anwalt?) weicht....“.
 
Diese Strenge wird der Leser auch bei einigen Urteilen zum Strafrecht, insbesondere bei der eventualvorsätzlichen Tötung, feststellen: Wegen vorsätzlicher Tötung wurde in der Schweiz ein Lamborghini-Fahrer verurteilt, der auf der Autobahn mit 240km/h und Abblendlicht fuhr.
Zu einer eventualvorsätzlichen Tötung kam das Gericht auch in diesem Fall: Zwei Autofahrer, die sich nicht kannten, lieferten sich ein privates Autorennen auf öffentlicher Straße. A überholte zu Beginn der Ortschaft den B und kam mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von rund 140 km/h nach dem Ortseingang ins Schleudern, verlor die Beherrschung über sein Fahrzeug und verletzte zwei Jugendliche tödlich. Der B setzte nach dem Ortbeginn seine Geschwindigkeit geringfügig herab und bremste, als er erkannte, dass das Fahrzeug des ersten Fahrers ins Schleudern geriet. In der Folge fuhr er an der Unfallstelle mit 20-30 km/h vorbei, ohne sich um das Unfallgeschehen zu kümmern. Beide Fahrer wurden in der Folgezeit wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Bundesgericht hielt die Verurteilung in beiden Fällen. Beide Verurteilungen erscheinen einem deutschen Anwalt unverständlich hart.
 
Interessant sind auch die Unterschiede beim Autokauf. Dem Verkäufer ist es nach Schweizer Recht weitgehend möglich, sich von Haftungen frei zu zeichnen. Der Gewährleistungsausschuss ist in deutlich größerem Umfange möglich, als dies nach deutschem Recht gestattet wird.