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Berr/Schäpe/HauserDas Recht des ruhenden VerkehrsBeck, 2. Auflage 2005, 57 Seiten, 38,00 € Wird schon allgemein die Beachtung der Verkehrsvorschrift in vielen Fällen nicht all zu ernst genommen – soweit es um den ruhenden Verkehr geht, werden diese Vorschriften am wenigsten beachtet. Absolutes Halteverbot, Ablauf von Parkuhren oder Parkscheinautomaten werden nur beachtet, soweit es in die eigene Verkehrsplanung des Kraftfahrers passt. Dem stehen nicht ganz eindeutige und klare Verkehrsregeln gegenüber. Die Autoren sezieren dieses Rechtsgebiet regelrecht nach der Definition der Begriffe: Abstellen, Liegenbleiben, Warten, Halten und Parken; setzen sich ausführlich mit dem Halte- und Parkverboten auseinander. Analysieren die Möglichkeit, wo zu Halten und zu Parken ist: Sie befassen sich mit den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichen der Verbote, Besonderheiten auf Seitensteifen, Parkstreifen und Ladebuchten, Parken in zweiter Reihe, Besonderheiten bei Gehwegen, Radwegen und Grundflächen. Eine interessante und umfassende Analyse, die mit einem ausführlichem Anhang abgeschlossen ist. Ein interessantes Buch, dass für die Beratung immer wieder mal von Interesse ist.
Hermes/Sellner
Beck`scher AEG Kommentar
Allgemeines Eisenbahngesetz
C.H. Beck 2006, 923 Seiten, 218,00 €
Die „Gewährleistung eines sicheren Betriebs
der Eisenbahn“ (Zielvorstellung in § 1 Abs. 1 AEG) bleibt auch nach der
Privatisierung der Bahn die zentrale staatliche Aufgabe und muss darüber
hinaus in Zukunft im Zusammenwirken europäischer und nationaler Instanzen
unter Berücksichtigung der Privatinteressen der Eisenbahnbetreiber und
Eisenbahnnutzen wahrgenommen werden.
Das Allgemeine Eisenbahngesetzt gilt für den
Betrieb von Eisenbahnen in Personennah- und -fernverkehr sowie im
Güterverkehr. Es regelt die wesentlichen für den Betrieb von Eisenbahnen zu
berücksichtigenden Rechtsmaterien und wird hierbei auch ergänzt durch das
Haftpflichtgesetz.
Zu den Bereichen, mit den sich das Gesetz
und der Kommentar befassen, zählen:
-
die Eisenbahnaufsicht,
-
die Genehmigung des
Eisenbahnbetriebes,
-
die Schaffung einer
wettbewerbsgerechten Aufgabenteilung der einzelnen Dienstleister,
-
die Regulierung der
Schienenwege sowie
-
die Bestimmungen zum
Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer Schienenwege.
Das eisenbahnrechtliche
Planfeststellungsverfahren hat Modellcharakter auch für Straßen und
wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren.
Die Autoren des neuen Kommentars befassen
sich mit diesen Regelungen und betreten Neuland. Eingearbeitet ist die
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Buch ist damit ein
wichtiges Hilfsmittel für Spezialisten, die Eisenbahnen oder die Verwaltung
beraten oder sich in dieses besondere Gebiet des Verwaltungsrechts
einarbeiten wollen.
Filthaut
Haftpflichtgesetz
C.H. Beck, 7 neu bearbeitete Auflage 2006,
662 Seiten, 104,00 €
Das Haftpflichtgesetz regelt die Haftung dem
Grund und dem Umfange nach bei Unfällen mit schienengebundenen Fahrzeugen.
Die Bestimmung des StVG, BGB und anderer Gesetze werden durch dieses Gesetz
ergänzt und teilweise modifiziert. Aus diesem Grunde muss jeder Anwalt, der
im Verkehrsrecht arbeitet, sich intensiv mit diesen Bestimmungen
auseinandersetzen. So hatten auch das zweite Gesetz zur Änderung
schadenersatzrechtlicher Vorschriften und das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz erhebliche Auswirkungen auf das
Haftungsrecht des schienengebundenen Verkehrs.
Mit der 7. Auflage ist der Kommentar wieder
auf dem aktuellen Stand. Eingearbeitet sind auch einige Änderungen des
allgemeinen Eisenbahngesetz, des Verjährungsrechts und der allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Bahnen. Berücksichtigt sind weiter die Änderungen
der Eisenbahnverkehrsordnung und des internationalen Eisenbahnrechts. Der
Autor bemüht sich dabei, bei haftungsrechtlichen Fragen eine schnelle Lösung
für die meisten anstehenden Probleme zu finden.
Köhler,
Burkhard
Handbuch Mängelerkennung am Lkw und
Kleintransporter
Kirschbaum Verlag, 2. neu bearbeitete
Auflage, Bonn 2006, 352 Seiten, 32,50 €,
Wenn ein Buch den viel versprechenden Titel
„Handbuch“ trägt, so verknüpft der potenzielle Nutzer und Käufer eines
solchen Buches mit diesem Werk die Hoffnung, seine das angebotene
Themengebiet betreffenden Praxisfragen auf eine sehr praxisgerechte Weise
beantwortet zu bekommen. Um es gleich vorweg zu nehmen: Dieser Anspruch wird
von dem vorliegenden Werk in vollem Umfang erfüllt. Nicht zuletzt auf Grund
seiner erprobten Praxistauglichkeit gilt das hier zu besprechende Werk als
offizielles Ausbildungsbuch des Bundesamtes für Güterverkehr, was
uneingeschränkt als eine deutliche Empfehlung verstanden werden kann.
Das nun bereits in der zweiten Auflage
erschienene und damit fachlich gut eingeführte Handbuch für Mängelerkennung
am Lkw enthält nunmehr ergänzend auch die Besonderheiten der Kontrolle von
Kleintransportern. Ein Ansatzpunkt für den erfahrenen Autor des vorliegenden
Werkes, den Berliner Polizeibeamten Burkhard Köhler, ist die fachliche
Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Lkw-Herstellerfirmen und Mitarbeitern
der Technischen Prüfstellen der DEKRA. Auf diese Weise konnten systematisch
erstellte Prüfhinweise und praktische Tipps eingearbeitet werden, die den
Problemzusammenhang auch für Anfänger auf diesem interessanten Gebiet der
polizeilichen Verkehrsüberwachung besser erschließen.
Ein neu erstelltes Kapitel über Großraum-
und Schwertransporte, in dem die Besonderheiten und die Grundlagen der
Ladungssicherung dargestellt werden, konnte als fachlicher Mehrwert
ergänzend in das Handbuch aufgenommen werden. Auch der vollständig
überarbeitete Rechtsteil wurde u. a. durch die TechKontrollV und die
Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der
Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr sinnvoll
ergänzt.
Anschauliche Bilder vieler im Rahmen von
Kontrollen entdeckter Fahrzeugmängel und hilfreiche Checklisten wie z. B.
zur Kontrolle außerhalb des Fahrzeugs (S. 95) erleichtern wesentlich den
Zugang zur technisch geprägten Materie. Ebenso unterlegen Schemata wie z. B.
das einer druckluft-hydraulischen Zweikreisbremsanlage (S. 119) auf eine
sehr anschauliche Weise die Notwendigkeit eines technischen Grundwissens auf
Seiten der kontrollierenden Polizeibeamten. Gerade durch diese
Anschaulichkeit zeichnet sich das Werk besonders aus und es wird deutlich,
dass der Autor auch in technischen Belangen weiß, wovon er spricht, was den
Fachmann nicht wundert – der Autor kann von seiner Qualifikation als
Berufskraftfahrer aus seinem praktischen Erfahrungsschatz schöpfen.
Deutlich wird auch, dass es Köhler in den
acht Kapiteln seines Handbuches insgesamt um eine Anhebung der
Verkehrssicherheit auf den deutschen Straßen geht, die er dadurch erreichen
möchte, dass sich die Personen, die es angeht, also in erster Linie die
kontrollierenden Polizeibeamten und Mitarbeiter des BAG, das Thema der
Kontrolle der Fahrzeugtechnik zu Herzen nehmen und für ihr Wissen neu
erschließen. Dabei verheimlicht der Autor seinen Lesern nicht, dass es einer
gewissen Mühe bedarf, sich das notwendige Startwissen zu erwerben. Belohnt
wird diese Mühe durch die tägliche Arbeit im Straßenverkehrsgeschehen, indem
die Leser des Buches, die sich die Mühe machen, sich die dargebotenen
Inhalte tatsächlich zu erarbeiten, ihre eigenen Erfolgserlebnisse
organisieren können. Für diese Erfolgserlebnisse bei seinen Lesern hat der
Autor sein Werk geschrieben und gibt ihnen auf diesem zugegeben nicht
einfachen, aber in jeder Hinsicht Erfolg versprechenden Weg zahlreiche Tipps
und Hinweise.
Das Buch sollte verpflichtende
Ausbildungsliteratur auch für Polizeibeamte im Streifeneinzeldienst in den
Polizeirevieren werden, die nur allzu oft aus Scheu vor vermeintlichen
Problemen in der Mängelerkennung an Lkw und Kleintransportern ganz auf diese
wichtigen Kontrollen verzichten.
Ein ausführliches Inhalts- und ein sorgsam
ausgewähltes Stichwortverzeichnis erhöhen den hohen Gebrauchswert des
Handbuches, das zwar in der Anschaffung nicht ganz billig ist, aber dessen
fachlicher Gebrauchswert den Preis in vollem Umfang rechtfertigt. Prädikat:
„uneingeschränkt empfehlenswert“.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für
Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen
Onderka
Anwaltsgebühren in Verkehrssachen
Deutscher Anwalt
Verlag 2006, 214 Seiten, 36,00 €
Die Abrechnung von
Verkehrsstrafsachen nach RVG ist alles andere als einfach. Insbesondere
die außergerichtliche Regulierung führt vielfach zu Auseinandersetzungen
mit den Haftpflichtversicherern, die das RVG als eine Möglichkeit
gesehen haben, zum Frontalangriff auf die Anwaltschaft zu blasen. Neben
zahlreichen Einzelfällen behandelt Onderka in seinem Werk die praktisch
anfallenden Gebührenfragen grundlegend und ausführlich. Darüber hinaus
bietet das Werk zahlreiche Muster und Erläuterungen für den Anwalt im
Detail. Onderka behandelt außerdem Vergütungsvereinbarung und Entlohnung
für Gutachten. Onderka hat ein Führer durch das Dickicht des RVG für
Verkehrsanwälte geschaffen.
Rebler/Scheidler
Immissionsschutz im Straßenverkehr
Purberg 2006, 166 Seiten, 16,80 €
3415037347
In den letzten Monaten standen Fragen
des Feinstaubs sowie die Verpflichtung der Behörden gegen eine
übermäßige Belastung einzugreifen, in dem Vordergrund der
Berichterstattung in den Medien. Insbesondere der Autor Rebler hat auch
eine Reihe von Veröffentlichungen in SVR und anderen Fachzeitschriften
zu Fragen des Zulassungsrechts und des Immissionsschutzes im
Straßenverkehr veröffentlicht. Die knappe Einführung der beiden Autoren
startet von der Annahme, dass der Straßenverkehr einer der
Hauptverursacher von Umweltproblemen in der heutigen Gesellschaft ist.
Die Autoren befassen sich aber nicht nur mit den Fragen der
Luftverunreinigung, sondern ein wesentlicher Teil ist die Frage des
Lärmschutzes – eine Quelle der Immissionen die einen Großteil unserer
Bevölkerung auf Dauer spürt und schädigt.
Bei den Kapiteln ist jeweils ein
physikalisch-theoretischer Teil vorangestellt, in dem die Grundlagen der
Immissionen dargestellt werden, beim Lärm sind es die Grundlagen der
Akustik. Ausgehend von diesen Grundlagen und einer Darstellung der
europäischen Rechtssituation zeigen die Autoren Eingriffsmöglichkeiten
der Verwaltung – aber auch Rechtsschutzmöglichkeiten von
Verkehrsteilnehmern gegen Maßnahmen der Verwaltung auf. Die Autoren
behandeln daher einen Bereich, der die Schnittstelle zwischen dem
allgemeinen Verkehrsrecht und dem speziellen Verwaltungsrecht darstellt.
Sie befassen sich mit einer Problematik, die bislang nicht ausführlich
behandelt wurde, aber von ungeheurer Bedeutung ist. Jeder Anwalt tut gut
daran, sich auf diese Probleme einzustellen und sich intensiv damit zu
befassen.
Stöckli/Wero
Straßenverkehrsrechtstagung 2006,
Stempfli-Verlag, Bern, 2006, 360 Seiten,
56,20 €
Der Blick über die Grenze ist in einer
mobilen Gesellschaft unabdingbar. Was bietet die Schweiz, worüber wird unter
Schweizer Kollegen aktuell diskutiert:
Die jährliche Tagung zum
Straßenverkehrsrecht an der Universität Freiburg, Schweiz, gibt da einen
wichtigen Einblick. Das Buch behandelt aktuelle Fragen des Autokaufrechts,
des Haftungsrechts, Fragen der Rechtsschutzversicherung, der
Fahreignung bei psychischen Störungen. Weitere Themen sind
Streitfragen der Verjährung, das Selbstverschulden im Straßenverkehr,
Versicherungsrecht sowie Urteile zum Haftpflichtrecht und Strafrecht.
Nicht ganz unbekannt wird es einem Anwalt in
den Ohren klingeln, wenn Fellmann zum Haftpflichtrecht schreibt:
„Haftpflichtprozesse... gehören mittlerweile zum Alltagsgeschäft... damit
verbunden ist ein Gewöhnungseffekt; auch wenn hinter dem Beklagten in der
Regel eine Haftpflichtversicherung steht, sehen die meisten Richter im
Prozess nicht mehr den Kampf „David gegen Goliat“... der Geschädigte darf
nicht mehr darauf vertrauen, der Richter sehe ihn als schwächere Partei und
werde ihm schon helfen, zu seinem Geld zu kommen. Im Gegenteil: Einige neue
Urteile weisen darauf hin, dass das Mitgefühl mit dem Geschädigten einer
gewissen Strenge (gegenüber ihrem Anwalt?) weicht....“.
Diese Strenge wird der Leser auch bei
einigen Urteilen zum Strafrecht, insbesondere bei der eventualvorsätzlichen
Tötung, feststellen: Wegen vorsätzlicher Tötung wurde in der Schweiz ein
Lamborghini-Fahrer verurteilt, der auf der Autobahn mit 240km/h und
Abblendlicht fuhr.
Zu einer eventualvorsätzlichen Tötung kam
das Gericht auch in diesem Fall: Zwei Autofahrer, die sich nicht kannten,
lieferten sich ein privates Autorennen auf öffentlicher Straße. A überholte
zu Beginn der Ortschaft den B und kam mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von
rund 140 km/h nach dem Ortseingang ins Schleudern, verlor die Beherrschung
über sein Fahrzeug und verletzte zwei Jugendliche tödlich. Der B setzte nach
dem Ortbeginn seine Geschwindigkeit geringfügig herab und bremste, als er
erkannte, dass das Fahrzeug des ersten Fahrers ins Schleudern geriet. In der
Folge fuhr er an der Unfallstelle mit 20-30 km/h vorbei, ohne sich um das
Unfallgeschehen zu kümmern. Beide Fahrer wurden in der Folgezeit
wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren
und sechs Monaten verurteilt. Das Bundesgericht hielt die Verurteilung in
beiden Fällen. Beide Verurteilungen erscheinen einem deutschen Anwalt
unverständlich hart.
Interessant sind auch die Unterschiede beim
Autokauf. Dem Verkäufer ist es nach Schweizer Recht weitgehend
möglich, sich von Haftungen frei zu zeichnen. Der Gewährleistungsausschuss
ist in deutlich größerem Umfange möglich, als dies nach deutschem Recht
gestattet wird.
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