Insolvenz


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Rainmund Weyand
Insolvenzdelikte
Unternehmenszusammenbruch und Strafrecht
Erich Schmidt-Verlag 6. Auflage 2003, 238 Seiten, 34,00 Euro

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Problem Insolvenz: In der neuen Insolvenzordnung wurden alte Probleme nicht gelöst – durch die Privatinsolvenz wurden zahlreiche neue Probleme geschaffen.

Konsequenz: Ganze Abteilung der Staatsanwaltschaft und eine Schar spezialisierte Juristen arbeiten diese Themen auf, von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich. Teilweise wird jede Insolvenzakte eines gewerblich tätigen zu einer Anfrage bei der AOK genutzt, die Kreditverbindlichkeiten überprüft etc. Insolvenzrecht ist die Schnittstelle von Zivilrecht, öffentlichem Recht, Strafrecht und Sozialrecht – sowie das gesamte aktuelle Wirtschaftsleben ist hiervon betroffen. Dies macht die Materie komplex und interessant. Hilfreich ist es dann, eine Hilfe zu finden, die aus dem Blickwinkel des Strafrechts zur Bewältigung der auftauchenden Probleme beiträgt. Weyand ist es in der Zwischenzeit gelungen, ein Standartwerk zu veröffentlichen, dass Beachtung in der Justiz aber auch bei den Anwälten gefunden hat. Eingearbeitet hat er jetzt die Änderung, die durch die Reform des Insolvenzrechts eingetreten sind. Das Buch ist eine hervorragende Einführung mit der man gut arbeiten kann.

 

Pelz
Strafrecht in Krise und Insolvenz
C. H. Beck 2004, 277 Seiten, 30 Euro
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Die neue Reihe des Beck-Verlages „Strafverteidigerpraxis“ bietet vertiefende und einführende Literatur, Praxisnah und Zielgruppenorientiert. Pelz geht das Problem der Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren von den Straftatbeständen aus an. Dabei erarbeitet er die Grundlagen des Insolvenzrechts und entwickelt aus diesen Verteidigungsansätze. Hierbei geht er auch auf die strafrechtlichen Risiken der beruflich mit Insolvenzen befassten Personen ein, etwa des Beraters des Unternehmers der Gefahr läuft, als faktischer Geschäftsführer in Haftung genommen zu werden. An dem Buch von Pelz kommt kein Verteidiger vorbei, der sich auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrecht betätigen will. Hilfreich ist auch, dass Pelz auch auf wichtige betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Fachbegriffe eingeht und erläutert. Pelz erarbeitet auch die Straftatbestände, die nicht zum Kernrechts des Insolvenzrechts gehören, die aber Typischerweise anlässlich einer Insolvenz auftreten und besondere Gefahren für den Unternehmer und seinem Berater bieten, wie etwa § 266a StGB.