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Rainmund Weyand
Insolvenzdelikte
Unternehmenszusammenbruch
und Strafrecht
Erich Schmidt-Verlag 6. Auflage 2003, 238
Seiten, 34,00 Euro

Problem Insolvenz:
In der neuen Insolvenzordnung wurden alte Probleme nicht gelöst – durch die
Privatinsolvenz wurden zahlreiche neue Probleme geschaffen.
Konsequenz:
Ganze Abteilung der Staatsanwaltschaft und eine
Schar spezialisierte Juristen arbeiten diese Themen auf, von Staatsanwaltschaft
zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich. Teilweise wird jede Insolvenzakte eines
gewerblich tätigen zu einer Anfrage bei der AOK genutzt, die
Kreditverbindlichkeiten überprüft etc. Insolvenzrecht ist die Schnittstelle von
Zivilrecht, öffentlichem Recht, Strafrecht und Sozialrecht – sowie das gesamte
aktuelle Wirtschaftsleben ist hiervon betroffen. Dies macht die Materie komplex
und interessant. Hilfreich ist es dann, eine Hilfe zu finden, die aus dem
Blickwinkel des Strafrechts zur Bewältigung der auftauchenden Probleme beiträgt.
Weyand ist es in der Zwischenzeit gelungen, ein Standartwerk zu veröffentlichen,
dass Beachtung in der Justiz aber auch bei den Anwälten gefunden hat.
Eingearbeitet hat er jetzt die Änderung, die durch die Reform des
Insolvenzrechts eingetreten sind. Das Buch ist eine hervorragende Einführung mit
der man gut arbeiten kann.
Pelz
Strafrecht in Krise und Insolvenz
C. H. Beck 2004, 277 Seiten, 30 Euro
Die neue Reihe des Beck-Verlages „Strafverteidigerpraxis“ bietet vertiefende und
einführende Literatur, Praxisnah und Zielgruppenorientiert. Pelz geht das
Problem der Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren von den Straftatbeständen
aus an. Dabei erarbeitet er die Grundlagen des Insolvenzrechts und entwickelt
aus diesen Verteidigungsansätze. Hierbei geht er auch auf die strafrechtlichen
Risiken der beruflich mit Insolvenzen befassten Personen ein, etwa des Beraters
des Unternehmers der Gefahr läuft, als faktischer Geschäftsführer in Haftung
genommen zu werden. An dem Buch von Pelz kommt kein Verteidiger vorbei, der sich
auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrecht betätigen will. Hilfreich ist auch, dass
Pelz auch auf wichtige betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche
Fachbegriffe eingeht und erläutert. Pelz erarbeitet auch die Straftatbestände,
die nicht zum Kernrechts des Insolvenzrechts gehören, die aber Typischerweise
anlässlich einer Insolvenz auftreten und besondere Gefahren für den Unternehmer
und seinem Berater bieten, wie etwa § 266a StGB.
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