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Hier sammeln wir alles, was nicht in die Kategorien Verkehrsrecht, Strafrecht
passt. sie finden hier Bücher zu anderen Fachgebieten, insbesondere zum
Gebühren- und Berufsrecht. Aber auch andere Handbücher, Festschriften und
Monographien zum Kanzleimanagement.
Lissel
Rechtsfragen im
Rettungswesen
Risiken im Einsatz
Richard Boorberg Verlag,
2. neu bearbeitete Auflage, Stuttgart 2006, 120 Seiten, 14 €, ISBN
3-415-03491-7
Rettungseinsätze dienen dem Schutz der beiden wichtigsten
Güter im deutschen Rechtssystem, dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit,
die beide als Rechtsgüter durch Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes unter dem
Schutz der Verfassung stehen. Es wäre mehr als nur kontraproduktiv, wenn unsere
Gesellschaft und mit ihr den Organisationen und Mitarbeitern des
Rettungsdienstes diesem Schutzauftrag nur deswegen nicht werden könnte, weil
vermeidbare Fehler im System vorhanden sind. Fehler können u. a. deswegen
auftreten, weil das im Rettungsdienst eingesetzte Personal nicht oder nur
fehlerhaft über die im Rettungswesen geltenden Rechte und Pflichten informiert
ist. Dieser Fehlerquelle möchte der vorliegende Ratgeber des promovierten
Rechtsanwalts Patrick M. Lissel vorbeugen.
Der Ansatz des Autors gelingt über eine zweckmäßige
Aufteilung der Rechtsinformationen auf sechs Kapitel, in denen dem Leser u. a.
die wichtigen Fragen und Antworten hinsichtlich der strafrechtlichen und
zivilrechtlichen Haftung Schritt für Schritt näher gebracht werden. Dabei geht
der Autor, getreu seinem an die nichtjuristische Leserschaft gerichteten
verständlichen Ansatz folgend, behutsam vor und erklärt die zuweilen rechtlich
komplizierten Rechtsinhalte (z. B. den Verschuldensmaßstab in der
zivilrechtlichen Haftung auf S. 55) seiner Leserschaft Schritt für Schritt. Auf
diese Weise erhalten die Leser aus dem Bereich des Rettungsdienstes mehr und
mehr einen Einblick in die juristischen Rechtskonstruktionen und Zusammenhänge
ihres Tätigkeitsfeldes.
Wer als Leser dieses im Preis-/Leistungsverhältnis kaum
zu schlagenden Ratgebers die Mühe auf sich nimmt, die gut und verständlich
geschriebenen 120 Seiten aufmerksam durchzulesen, besitzt eine juristische
Basisinformation, die durchaus dazu geeignet ist Fehler zu vermeiden und die
Arbeit dadurch sicherer zu gestalten. Dem Schutz der beiden genannten
Grundrechten Leben und körperliche Unversehrtheit durch ein Mehr an
Rechtssicherheit kann dieser Ratgeber sicherlich dienen.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller,
Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen
Heidel/Pauly/Amend
AnwaltFormulare
Anwaltverlag, 5. Auflage 2005, 2778 Seiten, 168,00 €
Das Werk aus dem AnwaltVerlag ist viel mehr als nur ein Formularbuch. Es ist
eine Einführung und Hilfestellung für das gesamte Recht, das in einer
Anwaltskanzlei üblicherweise auflaufen kann: Vom Aktienrecht über das
EDV-Recht, Kaufrecht, Verkehrsrecht bis zum Zwangsvollstreckungsrecht -
ausgehend von typischen Sachverhalten, entwickeln die Autoren
Handlungsanweisungen, Checklisten.
Weitergehende Literaturhinweise machen das Leben des Anwalts leichter:
Qualifizierte Formulare sind auf den täglichen Ablauf einer Anwaltskanzlei
zugeschnitten. Erleichtert wird die Verarbeitung natürlich auch durch die
beigefügte CD, wodurch die Texte in die eigene EDV überspielt und auch ohne
Probleme dem Kanzleiablauf angepasst werden können. Die Kapitel der
einzelnen Rubriken entsprechen dabei dem Ablauf eines Mandates, so dass der
Rechtsanwalt auch entsprechende Klarheit über die notwendigen Schritte und
Risiken im Auge behält.
Engelhardt/App
Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz
Verlag C.H. Beck, 7. Auflage 2006. 551
Seite, 62,00 €
Die Materie ist schwierig und unübersichtlich –aber wichtig. An dem
Kommentar wird auch die Bedeutung Europas und die Anforderungen an die
Anwaltschaft deutlich: Mitkommentiert wird das EG-Beitreibungsgesetz
sowie das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von
Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland. Dieses Übereinkommen
betrifft zwar noch nicht die Steuer- und Strafsachen, sondern nur
Verwaltungssachen (Administrative Matters), eine Ausnahme kann es aber
für Zustellung in Ordnungswidrigkeitenverfahren geben. Dann wird eine
der aktuellsten Materien des Verkehrsrechts behandelt und ein Ausblick
auf die Zukunft in der europäischen Gemeinschaft dargestellt.
Das deutsche Verwaltungszustellungsrecht regelt alle Zustellungen im
Verwaltungsverfahren sowie die Zustellungen von Widerspruchsbescheiden
in verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Vorverfahren. Diese
Regeln sind seit dem 01.02.2006 im neuen Verwaltungszustellungsgesetz
geregelt. Wichtig ist dabei auch die Bestimmung für die einzelnen
Bundesländer.
Das Buch von Engelhardt und App bildet daher einen sicheren Führer durch
diese schwierige Materie.
Byrd/Lehmann
Zitierfibel für Juristen
C.H. Beck, 2006, 125 Seiten, 19,00 €
Ein kleines Bändchen, das aber eine
Reihe von Unsicherheiten nehmen kann: Wie gehe ich mit Zitaten in meinem
Schriftsatz, in meinem Beitrag, den ich für eine Zeitschrift einreichen
möchte, um?
Von daher ist das Buch nicht nur für
Studenten, die eine Hausarbeit abliefern, wichtig, sondern auch für den
Anwalt in der täglichen Arbeit. Wer war spontan noch nie sicher, wie er
auf eine Stelle im Kommentar von Schönke/Schröder verweist, mache ich
alles richtig, oder mache ich mich lächerlich? Der Aufwand, mehrere
Zeitschriften durchzuarbeiten, und dann vielleicht festzustellen, dass
die Regelung nicht einheitlich ist, macht keine Freude. Unter Garantie
hilft dies auch nicht weiter, sondern führt nur zu noch mehr Verwirrung,
weil genau die Art von Werk, die ich konkret zitieren möchte, auf die
Schnelle nicht gefunden wird.
Das kleine Bändchen von Byrd/Lehmann ist
dabei eine große Hilfe: Zum einen ist es von vorne herein schon so
überschaubar mit 96 Seiten Text – und dabei so systematisch aufgebaut -
dass der Einstieg und die Arbeit mit dem Buch leicht fällt. Damit wird
der kleine Band eine wichtige Hilfestellung für alle die, die juristisch
schreiben und zitieren – und dies dürften alle Juristen sein, die ihren
Schriftstücken den letzten Schliff geben wollen.
Kleine-Cosack
Verfassungsbeschwerden
und Menschenrechtbeschwerden
C.F. Müller-Verlag, 2. Auflage 2007, 367 Seiten, 45,00 €
Jeder Anwalt kennt die Situation, nach ungünstigem Prozessausgang
fragen die Mandanten nach den weiteren Möglichkeiten oder fordern eine
Verfassungsbeschwerde oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. Die pauschale Auskunft, die Voraussetzungen lägen
nicht vor oder eine Klage habe keine Chancen auf Erfolg, die Kosten
seien zu hoch, wird die Mandanten nicht befriedigen, insbesondere, wenn
sie aus anderen Quellen erfahren oder wissen, dass Verfahren vor diesen
Gerichten grundsätzlich kostenfrei sind. Ebenso problematisch wird sich
ein Fall entwickeln, wenn der Anwalt sich zu einer entsprechenden
Beschwerde überreden lässt und die Beschwerde aus formalen Gründen
zurückgewiesen wird. Anleitung oder gar Musterbücher für entsprechende
Verfahren gibt es so gut wie nicht, insofern schließt Kleine-Cosack
nicht nur eine Lücke, sondern er gibt das notwendige Rüstzeug für die
Arbeit mit Verfassungsbeschwerden und Anträgen an den EGMR dem Anwalt an
die Hand. Dabei diskutiert er auch die Möglichkeit einer entsprechenden
Beschwerde vor den Landesverfassungsgerichten, die in der Praxis
deutlich weniger beachtet werden, als eine Beschwerde zum
Bundesverfassungsgericht. Dabei haben auch Landesverfassungsgerichte
aufsehenerregende Entscheidungen getroffen: Etwa das Berliner
Verfassungsgericht in der Haftentscheidung Honecker oder das
Rheinland-Pfälzische Verfassungsgericht, das in der Entscheidung VGH A
5/06 vom 22.2.2006, in der es festgestellt hat, dass ein Haftrichter mit
der Verhandlung zuwarten muss, bis der Beistand, der vom Beschuldigten
gewünscht wird, eingetroffen ist.
Ergänzt wird das Buch von Kleine-Cosack, das ein sicherer Wegweiser
durch die Tücken der Beschwerden ist, durch einige Auszüge aus den
Gesetze sowie einigen Mustern für Verfassungsbeschwerden. Damit ist das
Buch eine hilfreiche Unterstützung für den Rechtsanwalt
Hartung
Anwaltliche Berufsordnung
C.H. Beck, 3. Auflage, 2006, 128,00 €
Hartung legt in 3. Auflage eine
Kommentierung der BORA, der Fachanwaltsordnung, der berufsrechtlichen
Vorschriften der BRAO sowie die europäischen Berufsregelung vor.
Beteiligt an dem Buch sind herausragende Kenner des Berufsrechts, unter
anderem Römermann, Hannover, Scharmer, Hamburg und Rechtsanwältin
Lörscher, die Geschäftsführerin der BRAK in Brüssel. Das Berufsrecht von
vielen Anwälten in der Praxis vernachlässigt, führt oft zu unangenehmen
Belastungen des Kanzleialltages, - ein Beispiel zu nennen, § 19 BORA:
Akteneinsicht. § 19 stellt klar, dass Ablichtungen und
Vervielfältigungen den Mandanten überlassen werden dürfen, es sei denn,
es gibt bestimmte Beschränkungen. Ohne große Bedenken werden von
Verkehrsanwälten, die für einen Geschädigten den Unfall regulieren,
Aktenauszüge der gegnerischen Versicherung übersenden, so gerät dieser
Anwalt „in die Gefahr eines Verstoßes gegen das Verbot der Vertretung
widerstreitender Interessen, auch wenn die Beschaffung des Aktenauszuges
der Beschleunigung der Schadenregulierung dient. Die Interessen des
Haftpflichtversicherers sind grundsätzlich auf einer Abwehr des
Schadenersatzanspruches gerichtet, der Rechtsanwalt soll diesen aber für
seinen Mandanten durchsetzen. Hartung rät daher, vor Übersendung eines
Auszuges die ausdrückliche Zustimmung des Mandanten einzuholen und
diesen nicht zu berechnen. Die Kosten für den Aktenauszug sollten später
als Schadenposition geltend gemacht werden. Hartung weist auch darauf
hin, dass es nach einer Entscheidung des Bayrischen Obersten
Landesgerichts
einem Rechtsanwalt untersagt ist, der gleichzeitig oder nacheinander im
Ordnungswidrigkeitenverfahren den Schädiger vertreten hat, gleichzeitig
oder nacheinander einen Unfallgeschädigten zu vertreten und dessen
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Eine Auseinandersetzung mit den
Problemen ist daher dringend geboten. Hartung bietet einen sicheren
Wegweiser durch die Probleme.
Koch/Kilian
Anwaltliches
Berufsrecht
C.H. Beck, 2007,
346 Seiten, 50 €
3406532462
Berufsrecht ist
eine der wichtigen Grundlagen der Berufsausübung des Anwaltsberufs.
Wesentlich für jeden Anwalt ist, dass er zumindest in Grundzügen die
gesetzlichen und prozessualen Regeln kennt und akzeptiert - will er sich
nicht zu seiner großen Überraschung als Angeklagter vor dem
Anwaltsgerichten wiederfinden. Die Autoren Koch und Kilian versuchen in
kompakter Form praktizierenden Anwälten das wesentliche dieses sie
direkt betreffenden Rechtsgebietes zu vermitteln. Besonders Augenmerk
verdient dabei die Frage der Anwaltspflichten. Dabei sind die Autoren
manchmal arg knapp( Rn 750). Akteninhalt und Führung der Handakten
führen sie aus:
„Der mindestens
nötige Inhalt der Handakte ist im § 50 BRAO beschrieben. Darauf wird
verwiesen…’’
Dies erscheint in
einem Handbuch/Lehrbuch wenig hilfreich. Angesichts der Tatsache, dass
manche Anwälte noch Verkehrsunfallsachen in einer Akte mit der
dazugehörenden Bußgeldakte oder Strafakte verwalten, wäre gerade bei dem
wesentlichen Punkte der anwaltlichen Organisation mehr Inhalt
wünschenswert. Auch die Frage, wie es der Anwalt mit der Akteneinsicht
für die gegnerische Versicherung in Unfallsachen halten sollte, wäre
eine Erwähnung wert gewesen.
Die interessante
und in der Praxis relevante Frage der Behandlung unfrankierter
Empfangsbekenntnisse gehen die Autoren nicht nach. Im Buch heißt es
lediglich:
Umstritten ist, ob
der Rechtsanwalt eine Pflicht zu Entgegennahme und Erteilung eines
Empfangsbekenntnis ob dem Rechtsanwalt eine Pflicht zu Entgegennahme und
Erteilung eines Empfangsbekenntnisses trifft, wenn diese unfrankiert
versandt wird und der Rechtsanwalt es damit auf eigene Kosten rücksenden
müssten.’'
Gerade bei diesen
Organisationsfragen wäre der Anwalt für Handreichungen sicherlich sehr
dankbar. Von daher ist das Buch aus dem gleichen Verlag von Römmermann/Hartung
detaillierter. Beide Bücher zusammen geben dann aber eine praktisch
nutzbare Hilfestellung im Dschungel des Berufsrechts für Berufsanfänger.
Mayer/Kroiß
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Nomos, 3. Auflage,
2008, 1556 Seiten, 98,00 €
3832934464
Schneider/Wolf
RVG
Anwaltskommentar
Deutscher
Anwaltverlag, 4. Auflage, 2300 Seiten, 118,00 €
Bereits in dritter
Auflage erscheint dieser Praktikakommentar im Nomos-Verlag.
Eingearbeitet in das Werk sind bereits sämtliche Änderungen des RVG zum
01.07.08. Das Buch gibt damit einen sicheren Wegweiser durch die
Probleme, die durch die Vereinbarung von Erfolgshonoraren entstehen, für
den Anwalt wichtiges Handwerkszeug. Im Rahmen der Kommentierung legen
die Autoren besonderen Wert auf die praktische Verwendbarkeit. Es sollen
die Probleme – aber genau und umfassend - angesprochen werden, die in
der täglichen Praxis von besonderer Bedeutung sind.
Beide Kommentare
wollen sowohl dem Berufsanfänger wie dem Spezialisten ein ausreichendes
Handwerkszeug mit ins Büro geben. Beide Kommentare sind
„problemorientiert“ und verzichten dabei auf die Mitgabe von Mustern und
Checklisten. Beide Kommentare sind zugleich handhabbare Arbeitsmittel,
sodass der Nutzer bei der Entscheidung des Ankaufs eher nach
persönlichen Vorlieben vorgehen wird – der Kommentar von Schneider/Wolf
ist vom Format her größer, das Werk von Mayer/Kroiß nutzt festeres
Papier und ist in der Anschaffung um 20,00 € günstiger. Wichtig in der
Kanzlei sind beide Bücher.
Feuerich/Weyland
BRAO
Bundesrechtsanwaltsordnung
C. H. Beck, 7.
Auflage, 2008, 1688 Seiten, 160,00 €
3800632160
Die Bedeutung des
Berufsrechts für die Ausübung des Rechtsanwalts steht in einem krassen
Verhältnis zum Aufwand, den die individuellen Anwälte mit der Befassung
mit dieser komplizierten Rechtsmaterie auf sich nehmen. Die Bedeutung –
und die Probleme – beginnen mit der Mandatsaquise, bei der Annahme eines
Mandats – gehen über die Rechte des Anwaltes und seine Pflichten
gegenüber Mandant und anderen Beteiligten bis zur Beendigung des
Mandats.
Der Kommentar von
Feuerich/Weyland und umfasst nicht nur die Bundesrechtsanwaltsordnung
und die dazu gehörende Berufsordnung, sondern auch die
Fachanwaltsordnung, die EG Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte
mit dem entsprechenden Gesetz für die Tätigkeit europäischer
Rechtsanwälte in Deutschland. Dargestellt werden auch die Bestimmungen
des Partnerschaftsgesetzes und der Eignungsprüfungsverordnung sowie in
einem gesonderten Teil die Patentanwaltsordnung.
Die Bedeutung der
Fachanwaltschaft wird für die Ausübung unseres Berufes immer wichtiger,
von daher ist der Erwerb fast notwendig, sich „Fachanwalt für…“ zu
nennen in manchen Bereichen sogar entscheidend für die Beauftragung. Die
Rechtssprechung zu den hierbei immer wieder auftretenden Problemen ist
unübersichtlicher geworden – ein führer durch dieses Dickicht ist ebenso
wichtig wie eine Klarstellung der fachlichen Anforderungen für den
Erwerb der Fachanwaltschaft. Dies leisten die Autoren dieses Werkes.
Feuerich/Weyland
befassen sich darüber hinaus mit den wichtigen Fragen der Werbung:
Welche Maßnahmen sind erlaubt, was darf in Broschüren stehen und darf
ich als Anwalt Visitenkarten bei Dritten hinterlegen (zum Beispiel bei
Polizeidienststellen oder Reparaturwerkstätten) – laut Auffassung der
Autoren darf man.
Wichtig – und nicht
zuletzt im Verkehrsrecht wichtig – sind Fragen der Interessenkollision.
Wann liegen widerstreitende Interessen im Sinne des Strafgesetzes und im
Sinne von § 43a BRAO vor: Der Rechtsanwalt kann nicht gleichzeitig
Vertreter und Beistand eines Zeugen sein (Rn. 69 zu § 43 a). Ein
Rechtsanwalt macht sich strafbar, wenn er nach einem Verkehrsunfall
gleichzeitig oder nacheinander den den Unfall verursachenden Fahrer des
Kraftfahrzeuges in einem Strafverfahren verteidigt und einen
Unfallgeschädigten (etwa Fahrzeuginsassen) in einem zivilrechtlichen
Schadensersatzprozess gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers
vertritt oder berät (ebenda). Dies deutet schon an, dass die Autoren in
zahlreichen Fragen eine sehr restriktive Haltung einnehmen. Die wichtige
Frage der Akteneinsicht für die gegnerische Unfallversicherung
beantworten sie dagegen großzügig: „Vertritt ein Rechtsanwalt einen
Geschädigten nach einem Verkehrsunfall zur Durchsetzung von
Haftpflichtansprüchen, dann ist die Erteilung eines Strafaktenauszuges
an die gegnerische Versicherung regelmäßig nicht pflichtwidrig, da die
Erteilung dieses Strafaktenauszuges der Beschleunigung der Abwicklung
der Ansprüche des Mandanten und deren Nachweis dient. Im Einzelfall kann
dies anders sein, wenn sich aus den Akten Dinge ergeben, die
Abträgliches über den eigenen Mandanten nachweisen, gar die
Aktivlegitimation zur Durchsetzung der Ansprüche in Frage stellen…“ (Rn.
75 zu § 43a). Allerdings setzen die Autoren sich nicht mit der Frage
auseinander, ob es einen Unterschied macht, wenn der Anwalt seine
Leistungen der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellt.
Diese kurzen
Gedanken zeigen aber bereits, wie wichtig es ist, sich ausführlich mit
den Fragen des Berufsrechts auseinanderzusetzen. Nur wer auf diesem
Gebiet sicher ist, kann auch seine Mandanten mit Nachdruck vertreten.
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