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Das RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
sichert die wirtschaftliche Grundlage vieler Anwälte. wichtig ist daher
eine sichere Handhabung der Vorschriften: die Auswahl an Kommentaren und
Handreichungen ist ausreichend groß.
Leipold
Anwaltsvergütung in Strafsachen
Zum neuen RVG
Beck 2004, 223 Seiten, 28 €
Göttlich/Mümmler
(Herausgeber Rehberg/Xanke)
RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung
Luchterhand, 1.Aufl. 2004, 149 €.
Die Autoren haben das in 21 Auflagen von
Göttlich/Mümmler geprägtes System der strengen alphabetischen Kommentierung
auch für das RVG übernommen. Der hohe Preis wird gerechtfertigt mit einem
dreifachen Nutzen: Eine völlig Neukommentierung zum RVG, in Form einer CD
beigefügt, eine Neukommentierung der BRAGO 2004 sowie eine Internetanbindung,
die allerdings bei einem Versuch am 04.07.04 nicht funktioniert hat.
Kommt man als Nutzer jedoch mit dieser
alphabetischen Kommentierung zu Rande – einen Index mit Querverweisen gibt es
leider nicht – erwirbt man ein Buch, das auf eine lange Tradition
zurückblicken kann. Dabei haben sich die Autoren große Mühe gemacht und sehr
umfangreich, mit dem Ziel einer vollständigen Kommentierung des neuen Rechts.
Den großen Unterschied zur anderen schnell veröffentlichten Büchern kann der
Leser an zwei Punkten feststellen: Den Stichwörtern tut der Partei
„Unfallschadenregulierung“. Keiner der bisher vorgestellten Kommentare geht so
ausführlich auf das Problem ein, dass ein Beschuldigte in Strafsachen vor
eingetretener Rechtskraft des Urteils stirbt. Allerdings gehen die Autoren
auch nicht auf die unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte zur
Fortwirkung der erteilten Verteidigervollmacht ein. Umfangreich und intensiv
ist die Kommentierung zu den Gebührenregelungen bei der
Unfallschadenregulierung. Mit entsprechenden Gespür haben die Autoren das
Problem der Regulierungsempfehlungen (DAV-Abkommen) diskutiert: Sie haben die
bis dahin noch nicht bekannt gewordene Erklärung von Greißinger/Gebhardt
bekannt gegeben. Diese haben erklärt, dass wegen der völlig unterschiedlichen
Struktur von BRAGO und RVG das Gebührenabkommen mit Inkrafttreten des RVG
seine Grundlage verliere. Von dieser Voraussetzung ausging, bieten die Autoren
jedoch eine brauchbare Einleitung der zukünftigen Abrechnung und Diskussion
der sich neu stellenden Frage. Aber auch in anderen Bereichen sind die Autoren
ausführlich, so etwa bei der Frage der Vergütungsvereinbarung zwischen
Rechtsanwälten, den so genannten Teilungsvereinbarungen unter Anwälten. Auch
bei diesen Punkten machen die Autoren klar, dass neben einer gründlichen
Aufarbeitung der bisherigen Rechtsprechung einen Ausblick auf das neue Gesetz.
Allerdings haben die Autoren verzichtet,
Formulierungshilfen und Übersichten zu veröffentlichen.
Bischof u.a.
RVG
Kompaktkommentar mit Erläuterungen,
Beispielen und Anwendungshinweisen.
Luchterhand 2004, 788 Seiten, 59,-€
Luchterhand hat versucht, eine neue Reihe zu
etablieren, den so genannten Kompaktkommentar, der dem Praktiker das
notwendige Rüstzeug zur täglichen Arbeit geben soll. Auf das Problem des
„Todes des Mandaten in Strafsachen“ gehen die Autoren allerdings nicht ein und
besondere Aufmerksamkeit auf eine Unfallregulierung haben sie nicht –
lediglich im RdNr. 34 zu § 22 RVG bringen sie ein Beispiel zum Gegenstandswert
in einer besonderen Unfallsituation.
Ansonsten ist es aber ein durchaus
brauchbares Buch. Die Autoren gehen stets aus von der bisherigen Regelung der
BRAGO; entwickeln die Unterschiede und schlagen verschiedene neue Strategien
vor. Dabei versuchen sie nahe an Rechtsprechung und den Bedürfnissen eines
Anwaltes zu orientieren. Als Zugabe ist in Form einer CD diesem Kommentar auch
eine vollständige (neue) Kommentierung der BRAGO beigegeben, die lediglich als
elektronische Version erschienene 21. Auflage des Kommentars Göttlich/Mümmler
ist.

Burhoff
(Herausgeber)
RVG Straf und – Bußgeldsachen,
ZAP- Verlag, 1. Auflage 2004, 1672 Seiten,
88,00 Euro
Das Buch von Burhoff ist geradezu unglaublich
– zu den Vorschriften über die Abrechnung in Straf – und Bußgeldsachen. Einer
Klasseneinführung, die gewisse systematische Neuerungen beschreibt, folgt der
gelungenste Teil, der circa 300 Seiten starke Vergütungsabc. Das bisher
praxisbezogen angereichert mit vielen Richtigstellungen und Empfehlungen für
die Praxis. Dabei wird klar heraus gearbeitet, dass dem Verteidiger eine neue
Aufgabe bevorsteht, einer genaueren Dokumentation dessen was er bislang getan
hat. Diesen Anforderungen verschließt sich das Buch nicht, es empfiehlt zur
Akte „Vergütungsblätter“ zuführen und legt hierfür auch ein entsprechendes
Muster vor. Damit wird das Buch zum regelrechten Arbeitsbuch und unter
Garantie bis zur nächsten Auflage so stark benutzt sein, dass der Anwalt auch
diese erwerben muss. Für die zweite Auflage wünsche ich mir eine systematische
Zusammenstellung zumindest als eine Übersicht im Inhaltsverzeichnis. Dies
würde den Nutzwert des Buches noch wesentlich erhöhen.
Hartung/Römermann/Schons,
RVG, Praxiskommentar zum
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
C-H. Beck, 2. Auflage, 2006, 1187 Seiten,
79,- €
Schon die erste Auflage des Kommentars fand eine freundliche Aufnahme – es
verwundert daher nicht, dass der Kommentar von Hartung/Römermann der erste
der Kommentare zum RVG war, der eine zweite Auflage erfuhr. Dabei mag ein
Grund gewesen sein, dass dieses Werk zum RVG neu geschrieben wurde und von
daher die Versuchung, veraltetes BRaGO - Material umzuschreiben nicht
aufkommen konnte.
Die Kommentierung orientiert sich an anwaltlichen Denkschemata und
Vorgehensweisen. Notwendig war es in der 2. Auflage, zahlreiche
Gesetzesänderungen zu beachten und insbesondere die zum 1.7.06 in Kraft
getretenen Änderungen des RVG einzuarbeiten: Die Ablösung von fixen,
außergerichtlichen Beratungskosten durch Gebührenvereinbarungen gem. § 34
RVG. Für die außergerichtliche Beratung bedarf jetzt einer
Gebührenvereinbarung.
Die Erstberatungsgebühr bleibt bestehen, gilt aber nur für Verbraucher.
Ist der Mandant Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, beträgt die Höchstgebühr
für die Beratung oder Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens 250,- €,
die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190,- €. In der Regel muss es
aber zu einer Honorarvereinbarung kommen, dabei kann auch vereinbart
werden, dass die Beratungsgebühr auf nachfolgende Gebühren nicht angerechnet
wird. Gerade in diesem Bereich ist aber noch vieles unklar und die Zukunft
wird zeigen, welche Auswirkungen dieser erster Schritt, weg von der
gesetzlichen umfassenden Regelung der Anwaltsgebühren auf die gesamten
Gebührenstruktur hat. Dies ist insbesondere bedeutsam, soweit es um die
Gebührenerstattung geht. Dies ist im Bereich der Beratung noch nicht von
ausschlaggebender Bedeutung, denn eine Gebührenerstattung wird bei der
Beratung in der Regel ausscheiden.
Auch die neue Auflage ist in jedem Anwaltsbüro, gleich welcher Ausrichtung,
notwenig. Im juristischen Alltagsgeschäft ist es praktisch, einen so
kompetenten Ratgeber zur Hand zu haben, wie ihn diese Autoren bieten.
Schneider/Wolf
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
AnwaltKommentar RVG
Anwaltverlag 3. Auflage 2006, 2301
Seiten, 180,00 €
Drei Bereiche, auf die junge Anwälte
in Ihrer Ausbildung nicht vorbereitet sind und immer wieder zu
Problemen führen sind das Berufsrecht, die Kanzlei – bzw. eigene
Arbeitsorganisation und das Gebührenrecht. Eins kann man auch sicher
sagen: durch das RVG ist die Abrechnung weder einfacher noch die
Arbeit übersichtlicher geworden. Die zahlreichen Änderungsgesetze in
den letzte zwei Jahren sind auch ein sicheres Zeichen dafür, dass
trotz der langen Vorbereitungszeit die Konzeption des Gesetzes nicht
ausreichend durchdacht war.
Zum 01.07.2006 sind erneut
wesentliche Teile des RVG geändert worden, herauszuheben ist die
notwendige Vergütungsvereinbarung für Beratungs- und
Gutachterleistungen. Damit muss der Wegfall der VV 2100 ff. in jeder
Anwaltskanzlei beachtet werden. Der Kommentar von Schneider und Wolf
ist übersichtlich aufgebaut, die Fragen sind klar herausgearbeitet
und zahlreiche Beispiele erleichtern die Handhabung. Die gesamte
Konzeption ist sehr Praxisorientiert, sodass auch alle Mitarbeiter
des Anwaltes gut mit diesem Kommentar arbeiten können. Die in der
Zwischenzeit für viele Bereiche veröffentlichte Rechtsrechung wurde
eingearbeitet – das Buch besteht jeden Praxistest.
Hartmann
Kostengesetze
C.H. Beck, 37. Auflage 2007, 109,00 €
Zahlreiche Gesetze der letzten Monate
haben erhebliche Auswirkungen auf relevante Kostengesetze: das Zweite
Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006, Arztrechtänderungsgesetz,
das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2007
und viele andere. Hartmann hat alle diese – und weitere – Änderungen in
sein Buch eingearbeitet und kommentiert unter anderem: GKG, RVG, JVEG,
das Gerichtsvollzieherkostengesetz, und andere Gesetze. Der Kommentar
ermöglicht einen Schnellzugriff zu allen relevanten Kostengesetzen,
bietet eine praxisnahe Kommentierung, hat die aktuellen
Gerichtsentscheidungen eingearbeitet, systematisch gegliedert und für
die Praxis erschlossen. Innerhalb der Paragraphen hat er die
Problemfälle oft alphabetisch gegliedert und so den praktischen Nutzwert
des Buches deutlich erhöht.
Hagen Schneider
JVEG
Kommentar zum Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz
C.H. Beck 2007, 462 Seiten, 68,00 €
Ein Kommentar zum JVEG wird sich nicht
in jede Anwaltskanzlei finden – gleichwohl sollten sich forensisch
tätige Anwälte mehr mit dieser Materie befassen: Nur durch Überprüfung
und Kenntnis der Rechtsprechung und Regeln des zum JVEG (inklusive der
landesrechtlichen Bestimmungen) kann ein Anwalt Kostenansätze der
Justizbehörden überprüfen. Zu seinen Nebenpflichten gehört es sicherlich
auch, seinen Mandanten hinsichtlich bestehender Ansprüche auf
Zeugenentschädigung – zum Beispiel im Falle eines Freispruchs - zu
beraten und auf solche Ansprüche hinzuweisen.
Neu im JVEG ist der Mindestsatz einer
Entschädigung von 3,00 € je Stunde für Zeugen und Auskunft Erteilende.
Neu sind auch die besonderen Regeln für Straf- und
Untersuchungsgefangene und der Ansatz einer Mindestentschädigung für
Personen, die für Haushaltsführung verantwortlich sind (12,00 €). Für
Verkehrsrechtler ist auch die Kommentierung zu § 23 JVEG von Interesse:
haben Inhaber von Autovermietungen oder Halter von Fahrzeugen einen
Anspruch auf Entschädigung nach dem JVEG (so Amtsgericht Karlsruhe SVR
2005, 195, – anderer Ansicht aber Amtsgericht Stuttgart NZV 2005, 104).
Neu sind insbesondere auch die Regeln zum Honorar des Sachverständigen
und der Bezahlung der Dolmetscher. Alles dies arbeitet der Kommentar
vorbildlich heraus, so dass er ein wichtiger Bestandteil der Bibliothek
ist.
Brieske/Teubel/Scheungrab
Vergütungsrecht
Münchener
Anwaltshandbuch
C.H. Beck, 2007,
805 Seiten, 98,00 €
Die Herausgeber
haben namhafte Autoren zur Bearbeitung eines zentralen Problems der
Anwaltskanzlei zusammengebracht, um dieses Handbuch zusammenzustellen:
von 27 Anwälten und Rechtspflegern aus zahlreichen Fachgebieten wird
systematisch das RVG angegangen. Ausgehend von einem allgemeinen Teil,
der sich mit der neuen, für ältere Anwälte ungewöhnlichen, Struktur des
RVG befasst, dann werden die Grundsätze des Streitwertrechts diskutiert
und ein Kapitel, das den Umgang mit Rechtsschutzversicherungen
beinhaltet, Zum Abschluss noch die ausführliche Diskussion zweier
Begriffe: die Angemessenheit der Vergütung, insbesondere der
Rahmengebühren nach § 14 RVG und die Pauschalvergütungen des
Strafverteidigers nach §§ 41, 42 RVG. Daran anschließend im besonderen
Teil werden die Probleme und Möglichkeiten einzelner Verfahrensarten und
einiger Rechtsgebiete gesondert erörtert. Für den Verkehrsrechtler
interessant natürlich das Kapitel Verkehrsunfallrecht und Bußgeldrecht,
aber auch die das Verkehrsrecht berührenden Strafverfahren sowie das
Verwaltungsrecht.
Der Schwerpunkt der
Darstellung beim Verkehrsunfallrecht ist die Frage, in welcher Höhe der
außergerichtliche Schaden abgerechnet werden kann – die Fundstellen
reichen hierzu von ersten Urteilen zur 0,8 Geschäftsgebühr bis zur
Anerkennung der 1,8 Geschäftsgebühr (bei einer schweren Verletzung eines
selbstständigen Architekten). Abgerundet wird dieses Kapitel durch
einige Rechenbeispiele. Diese Fundstellen, die gerne von Versicherungen
zum Nachteil der Anwälte benutzt werden, wären auch im dem Kapitel über
das Bußgeldverfahren sehr hilfreich gewesen, hierauf haben die Autoren
jedoch leider verzichtet, sodass für diesen Bereich das Buch nicht die
aktuelle Hilfe bieten kann.
Interessant sind
auch die abschließenden Kapitel des Buches, die sich mit der Festsetzung
und Durchsetzung der Gebührenansprüche des Anwaltes befassen. Kurz und
prägnant werden hier konkrete und wichtige Schritte für den Anwalt und
seine Mitarbeiter zusammengestellt.
Hilfreich und
besonders wertvoll ist dieses Buch in einer Allgemeinkanzlei, in der
nahezu das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeit abgebildet wird. Mit
diesem Werk hat der Anwalt jederzeit die Möglichkeit, sich einen
Überblick über die Kostenprobleme zu verschaffen.
Die Ausarbeitung in
dem einzelnen Kapiteln ist sehr unterschiedlich, so ist das Kapitel über
Arbeitsrecht sehr ausführlich und weist zahlreiche Fundstellen zu den
wichtigsten Problemen der Fragen des Gegenstandswertes und der
Abrechnung, während sich das Buch in anderen Bereichen (Bußgeld) noch
etwas zurückhält.
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