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Verkehrsrechtssammlung
Erich Schmidt
Verlag, Bände 109 bis 112 je 118,00 € 3503110046/
Gesamtregisterband,
101 bis 110, 34,80 €
Die
Verkehrsrechtssammlung ist das Urteilarchiv des Verkehrsrechts.
Wer sich über Probleme des aktuellen Verkehrsrechts informieren will,
findet hier eine unerschöpfliche Quelle, die er mit dem Gesamtregister
leicht erschließen kann.
Dieses
Gesamtregister ist aufgeteilt nach Entscheidungen der Gerichte, sortiert
nach Entscheidungsdatum, nach einem Register orientiert an
Gesetzesvorschriften und einem Stichwortregister – eine Ergänzung
systematisch nach Gerichten für künftige Gesamtregister wäre
wünschenswert und hilfreich, könnte man damit dort für verschiedene
Bereiche sehr leicht Rechtsprechung der heimischen Gerichte systematisch
erfahren.
Der Wert dieser
Bände ist unschätzbar. Will ein Verteidiger sich kurz über Probleme mit
der schriftlichen Vollmacht informieren, findet er auf Anhieb die
wichtige Entscheidung des Thüringer OLG vom 28.4.2004 (VRS 108, 276),
die besagt, dass auch der Verteidiger, der keine schriftliche Vollmacht
des Betroffenen vorlegt, einen Anspruch auf Akteneinsicht hat und er
kommt zu der auch vielen Verteidigern unbekannten Entscheidung
(allerdings über das Stichwort „Verteidiger“) des Bayrischen Obersten
Landesgerichts vom 7.11.2001 (VRS 101, 436), nach der der Verteidiger
selbst eine Vollmacht zur Vertretung in der Hauptverhandlung seines
Mandanten unterzeichnen kann. Diese Regelung nach § 167 BGB erstaunt
viele Verteidiger, ist aber für Notsituation eines der wichtigsten
Instrumente.
Die Bände 109 bis
112 umfassen im Wesentlichen den Zeitraum gerichtlicher Entscheidungen
vom Mai 2005 bis Februar 2007. Sie geben damit das Spektrum der
aktuellen Themen im Verkehrsrecht vor. Neben Fragen der
Haftungsverteilung sind solche der Fahrerlaubnis für den fraglichen
Zeitraum dominierend. Der zivilrechtlich tätige Anwalt findet alles zu
Fragen des Schadenersatzes, der fiktiven Abrechnung wie der
gegenwärtigen Mietwagendiskussion – der strafrechtlich/bußgeldrechtlich
orientierte Verteidiger alles zum Fahrverbot und damit zusammenhängend
die gesamte Rechtsprechung zum aktuellen Fahrerlaubnisrecht vor den
Verwaltungsgerichten.
Die Halbjahresbände
der VRS sind in ihrer Bedeutung nur noch durch die CD-ROM mit der
Rechtsprechung der letzten 20 Jahren der Verkehrsrechtssammlung zu
vergleichen. Der Anwalt der weiterhin lieber die Druckerschwärze vor
Augen hat, kommt um diese Sammlung nicht herum.
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